Ist es wahr, dass ab 1. Januar 2015 nur noch Brennwert-Ölheizungen eingebaut werden dürfen? Andere Ölheizungen nicht mehr?
Nein, das ist so nicht richtig. Auch nach dem 1. Januar 2015 können nach der Energieeinsparverordnung 2014, Paragraph 13, in zu errichtenden Heizungsanlagen zwischen 4 kW und 400 kW neben den energetisch vorteilhaften Brennwertgeräten nach wie vor Niedertemperatur-Heizkessel eingebaut werden. Unter bestimmten Bedingungen (siehe Anlage 4a zu Paragraph 13 der EnEV 2014) können weitere Geräteklassen zum Einsatz kommen.
Eine eventuell vorliegende Austauschpflicht bei Bestands-Anlagen regelt der Paragraph 10 der Energieeinsparverordnung 2014. Hier werden u.a. die Nachrüstpflichten bei Heizungs-Anlagen beschrieben. Generell besteht eine Pflicht zum Austausch in Heizungsanlagen zwischen 4 kW und 400 kW nur dann, wenn es sich bei dem bestehenden Heizkessel nicht um einen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel handelt. Dies trifft auf Konstanttemperatur-Heizkessel zu.
So genannte Konstanttemperatur-Heizkessel mit einem Inbetriebnahmedatum vor dem 1. Oktober 1978 mussten entsprechend dem Verordnungstext bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung außer Betrieb genommen werden. Kessel, die danach bis zum 1 .Januar 1985 in Betrieb gegangen sind, ereilt dieses Schicksal mit Ablauf des Jahres 2014. Da zu den Stichtagen Öl-Brennwertkessel noch nicht am Markt verfügbar waren, ist die für den Betreiber entscheidende Frage, wie sich ein Niedertemperaturkessel von einem Konstanttemperaturkessel unterscheidet. Bei letzterem ist die Kesselwassertemperatur unabhängig von der Außentemperatur - wie der Name schon sagt - konstant. Der Nutzer kann die Höhe der Kesselwassertemperatur lediglich durch händische Einstellung beeinflussen. Vor allem bei Anlagen mit Warmwasserbereitung liegt die Kesseltemperatur ganzjährig ununterbrochen sehr hoch, wodurch diese Kessel große Verluste verursachen. Die Kesselwassertemperatur von Niedertemperatur-Heizkesseln wird bedarfsabhängig von einer Regelung dagegen witterungsabhängig geführt, wodurch sich die Stillstandsverluste erheblich reduzieren. Die Außerbetriebnahme von Konstanttemperaturkesseln ist in der Regel wirtschaftlich sinnvoll. Die Einsatzmöglichkeit von besonders energiesparenden Brennwertkesseln sollte in jedem Fall geprüft werden.