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Expertenrat

Muss ich im Spitzboden lüften, wenn das Dachfenster regelmäßig beschlägt?

Frage von Reiner S. am 05.12.2023 

Ich besitze ein Reihenhaus, BJ. 1984 mit einem unbeheizten Spitzboden, der zwischen den Sparren mit alukaschierter Mineralwolle gedämmt ist. Nun habe ich das Pfannendach erneuern und gleichzeitig zusätzlich eine Aufsparrendämmung von 10 cm aufbringen lassen. Es ist ein Velux-Ausstiegsfenster GVT mit Doppelverglasung eingebaut worden. Jetzt kondensiert in den kalten Tagen das Fenster stark. Muss der luftdicht verpackte Spitzboden einen Luftaustausch haben und gehört diese Maßnahme zur Regel des ausführenden Handwerks?

Die oberste Geschossdecke ist ebenfalls mit einer mindestens 10 cm starken alukaschierten Mineralwolle gedämmt.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Durch die Dachdämmung und das neue Fenster kann Feuchtigkeit nicht mehr von allein aus dem Dachboden entweichen. Um die relative Feuchte gering zu halten und Feuchteschäden zu verhindern, sollten Sie daher regelmäßig lüften. Möglich ist das manuell über die Fenster oder automatisch mit einem kleinen Lüftungsgerät.

Entscheiden Sie sich für ersteres, sollten Sie die relative Luftfeuchtigkeit auf 50 bis 60 Prozent begrenzen. Prüfen können Sie das mit einem einfachen Hygrometer. Installieren Sie ein Lüftungsgerät, arbeitet dieses häufig von allein. Dazu überwacht eine Regelung die Luftverhältnisse draußen und drinnen. Wenn nötig und sinnvoll, nimmt die Anlage dann von allein den Betrieb auf.

Sind Sie unsicher, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu einem Energieberater aus Ihrer Region. Dieser nimmt die örtlichen Gegebenheiten unter die Lupe und gibt wertvolle Tipps.

Im Zuge der Ausführung hätte Ihr Handwerker auf das Problem hinweisen können. Ob es sich um einen Mangel handelt, kann jedoch nur ein Sachverständiger bzw. ein Rechtsexperte empfehlen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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