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Expertenrat

Muss ich die Fassade dämmen, wenn ich eine neue Heizung einbauen lasse?

Frage von Katrin A. am 12.03.2020 

Ich habe ein Einfamilienhaus erworben, das mit einer 15 Jahre alten Gasheizung (Heizwerttechnik) betrieben wird. Ich würde diese Heizung gern durch eine Brennwerttherme ersetzen. Nun hat man mir gesagt, dass aus der Erneuerung der Heizung, die Pflicht zur Fassadendämmung entstehen kann. Ich plane aber keinen Eingriff an der Fassade. Die gesetzlich vorgeschriebenen Dämmmaßnahmen der Geschossdecke usw. sind erfüllt. Ich kann keine Quelle für diese Dämmpflicht der Fassade in Zusammenhang mit Heizungstausch finden. Können Sie dies aufklären?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine Dämmpflicht gibt es in diesem Zusammenhang nicht. Allerdings besteht in Baden Württemberg die Pflicht, bei einem Heizungstausch auch erneuerbare Energien einzubinden. Alternativ können Sie Teile des Gebäudes mit einer Dämmung versehen, eine Photovoltaikanlage installieren oder einen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. So schreibt es das EWärmeG BW vor. Detaillierte Informationen zu dem Thema geben wir im Beitrag "Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)".

Wichtig zu wissen ist, dass Sie heute hohe Zuschüsse bekommen, wenn Sie die neue Gasheizung mit regenerativen Energien kombinieren. Infrage kommen dabei Solarthermieanlagen, Biomassekessel, wasserführende Pelletöfen oder Wärmepumpen. Decken die Systeme mindestens 25 Prozent der Gebäudeheizlast, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent über die BAFA-Förderung zum "Heizen mit erneuerbaren Energien". Weitere Informationen dazu geben wir Ihnen im Beitrag "Förderung für die neue Heizung"

Übrigens: Suchen Sie nach einem Angebot von Handwerkern aus Ihrer Region, bekommen Sie dieses kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebots-Tool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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