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Expertenrat

Greift die Dämmpflicht, wenn ich Putz und Farbe neu aufbringe?

Frage von Klaus B. am 14.08.2022 

Ich habe 2018 das Wohnhaus aus dem Baujahr 1955 geerbt. Ich wohne auch schon seit 1972 in dem Haus und möchte nun einen neuen Putz und Farbe auf den alten Putz machen. Bin ich da verpflichtet zu dämmen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Solange der bestehende Putz auf der Wand verbleibt, greift die Dämmpflicht der Fassade nicht. Anders wäre es, wenn Sie den vorhandenen Putz abschlagen und neu aufbringen würden. In diesem Fall müssten Sie bei der Sanierung die technischen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes einhalten und die Fassade dämmen.

Ausnahmen gibt es für Arbeiten, die nicht mehr als 10 Prozent der Bauteilfläche (hier die gesamte Fassade) betreffen. Außerdem sind Sie von der Dämmpflicht befreit, wenn die Außenwände nach dem 31. Dezember 1983 unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften errichtet oder erneuert worden ist.

Nachlesen können Sie das in § 48 und Anlage 7 GEG.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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