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Expertenrat

Gibt es bei der 65-Prozent-EE-Pflicht ab 2024 eine Ausnahme für Gasetagenheizungen?

Frage von Hans-Georg P. am 01.03.2023 

Ich habe in 5 Wohnungen Etagenheizungen. Die Gas-Thermen sind von 2007 und werden jährlich gewartet. Bin ich gezwungen, ab 2024 eine neue Therme einzubauen? Ich habe keine Vorstellung, wie ich z. B. mit Fernwärme oder dergleichen heizen kann? Gibt es einen Bestandschutz? Was ist, wenn die Therme z. B. in 2025 wg. Defekt ersetzt werden muss?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Vorweg ist zu sagen, dass es aktuell keinen rechtskräftigen Gesetzestext gibt. Es liegt lediglich ein interner Gesetzesentwurf vor, der nicht bindend ist und sich bis zum Erlass mehrfach ändern kann. Eine fundierte Antwort auf Ihre Frage ist daher zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.

Im Entwurf ist ein separates Verfahren für Etagenheizungen vorgesehen. Sofern alle Anlagen laufen, ist nichts weiter zu unternehmen. Fällt die erste Etagenheizung aus, soll eine Entscheidungsfrist von drei Jahren gewährt werden, in der Sie Zeit haben, den Umstieg auf eine Zentralheizung oder eine Stromdirektheizung zu planen. Anschließend sollen weitere drei Jahre Zeit sein, um den Umstieg durchzuführen.

Ob die Regelung ab 2024 tatsächlich gilt, bleibt abzuwarten. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024? Ein Faktencheck".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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