Was ist beim Ersatzeinbau eines Kachelofeneinsatzes zu beachten und gibt es Fördermittel?
Lassen Sie einen neuen Heizeinsatz einbauen, muss dieser zunächst die aktuellen Abgasgrenzwerte einhalten. Wichtig sind dabei vor allem die Anforderungen der 1. BImSchV. Ob der gewählte Heizeinsatz diese erreicht, erkennen Sie an der Kennzeichnung "1. BImSchV - 2. Stufe". Je nach Region können individuell auch höhere Anforderungen gelten. So gibt es zum Beispiel die Münchener Brennstoffverordnung, die modernen Holzöfen und Kamineinsätzen einiges abfordert. Erfüllt der Heizeinsatz die Voraussetzungen, finden Sie in der Regel auch dazu einen Hinweis in den Produktunterlagen.
Unser Tipp: Lassen Sie sich vor dem Einbau von einem Schornsteinfeger beraten. Die Experten kennen die örtlichen Voraussetzungen und können wertvolle Hinweise zum Einbau geben. Letztlich müssen sie die Feuerstelle dann auch abnehmen.
Fördermittel sind uns aktuell keine bekannt. Lassen Sie den Heizeinsatz von einem Fachbetrieb einbauen, können Sie allerdings dessen Lohnkosten von der Steuer absetzen. Anrechenbar sind dabei 6.000 Euro jährlich, wobei die Förderrate 20 Prozent beträgt. Das heißt, dass Sie jedes Jahr maximal 1.200 Euro zurückbekommen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".