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30.04.2021
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Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen

Lohnkosten für Handwerker drücken die Steuerschuld

Pro Jahr können bis zu 6.000 Euro Lohnkosten für Handwerker von der Steuer abgesetzt werden, das hilft auch bei der Finanzierung einer Sanierung. 20 Prozent der Kosten fließen als Steuerbonus zurück in die eigene Tasche. Die maximal mögliche Ersparnis beim Absetzen von Handwerkerrechnungen von der Steuer liegt damit bei 1.200 Euro. Das müssen Hausbesitzer bei der Steuererklärung beachten.

Euroscheine mit Häuschen und Geodreieck
Viele Handwerkerrechnungen für Renovierungen und Sanierungsarbeiten können Eigentümer:innen in der Steuerklärung geltend machenFoto: energie-fachberater.de

Maßnahmen zur energetischen Sanierung können von 2020 bis 2029 zu besonders attraktiven Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden. Alle Infos und Details zu diesem Steuerbonus finden Sie hier.

Alle anderen Handwerkerarbeiten am Haus können Eigentümer:innnen als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer absetzen. Relevant ist § 35 a Absatz 3 Einkommensteuergesetz (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen). Der Steuerbonus gilt allerdings nicht für die komplette Handwerkerrechnung, sondern ausschließlich für den Arbeitslohn und die Fahrtkosten. Auch eine eventuelle Maschinenmiete zählt dazu. Nicht von der Steuer absetzbar sind die Materialkosten. Auf der Handwerkerrechnung sollten die Montagekosten deshalb getrennt aufgeführt werden. Darüber hinaus sollten die Rechnungen nicht bar bezahlt werden, denn dem Finanzamt müssen die Kosten mit einem Überweisungsbeleg auf das Handwerkerkonto nachgewiesen werden. Außerdem müssen die entsprechenden Rechnungen und Belege zwei Jahre lang aufbewahrt werden.

Absetzen von Handwerkerrechungen - diese Handwerkerleistungen werden steuerlich begünstigt
Steuerlich begünstigte handwerkliche Tätigkeiten im Haushalt oder am Haus sind unter anderem:

  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Wartung, Spülung, Reparatur und nachträglicher Einbau von Fußbodenheizungen
  • Modernisierung von Innen- und Außenwänden
  • Sanierung von Dach, Fassade oder Garage
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen
  • Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur und Wartung von Haushaltsgegenständen wie z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher oder PC
  • Gartengestaltung und Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Überprüfung von Schornstein und Blitzschutzanlagen, Schornsteinfegerarbeiten
  • Hausanschlüsse z.B. für Strom oder Fernsehen
  • Wartung und Reinigung der Abwasserentsorgung innerhalb des Grundstücks
  • Arbeiten an Zu- und Ableitungen auf dem Grundstück

Wichtig zu wissen: Wenn eine öffentliche Förderung für die Baumaßnahme oder Sanierung in Anspruch genommen wird (zum Beispiel von der KfW oder vom BAfA), kann der Steuerbonus nicht mehr geltend gemacht werden!

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur maximalen Förderung: Jetzt interaktives eBook mit allen Förder-Infos holen und sofort loslegen!

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Quelle: energie-fachberater.de
 
 

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