Ich habe einen Energieberatungsbericht/Energieausweis vom April 2013. Diese enthält (noch) keine TPB-ID. Was gilt an deren Stelle?
Ältere Beratungsberichte und Energieausweise sind heute leider nicht für die Beantragung von BEG-Mitteln verwendbar. Geht es um die technische Projektbeschreibung (TPB), ist diese nach aktuellen BAFA-Vorgaben neu zu erstellen, bevor Sanierer Liefer- oder Leistungsverträge vergeben können.
Beratungsberichte, die vor 01.07.2017 erstellt wurden, können darüber hinaus nicht für den iSFP-Bonus zur BEG-Förderung herangezogen werden. Grund dafür ist, dass Sanierungsfahrpläne, die für den iSFP-Bonus relevant sind, erst im Jahr 2017 eingeführt wurden. Beratungsberichte aus der Zeit vom 01.07.2017 bis zum 31.12.2020 können hingegen auch dann vom BAFA zugelassen werden, wenn sie eigentlich nicht als iSFP erstellt wurden. Der Energieberater muss die Eignung der Maßnahme dann allerdings bestätigen.