Wie muss eine Rechnung ab dem 1.7. eines iSFPs aussehen? Muss der Förderbetrag ausgewiesen werden oder wird dieser einfach von dem Bruttopreis prozentual bis zum Maximum abgezogen?
Da Haus- und Wohnungsbesitzer die Förderung in Zukunft selbst beantragen müssen, ist die Rechnung über die volle Summe der Energieberatungskosten auszustellen. Eine Förderung ist hier nicht aufgeführt. Im Prinzip verhält es sich wie bei der Förderung anderer Sanierungsmaßnahmen. Hier bekommen Auftraggeber auch eine Rechnung für die erbrachte Leistung, mit der Sie die Auszahlung der Förderung dann beantragen.
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Änderungen bei der BAFA-Förderung für Energieberatung ab Juli".