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Expertenrat

Wie muss eine Rechnung vom Energieberater für den iSFP ab Juli 2023 aussehen?

Frage von Jasper G. am 26.06.2023 

Wie muss eine Rechnung ab dem 1.7. eines iSFPs aussehen? Muss der Förderbetrag ausgewiesen werden oder wird dieser einfach von dem Bruttopreis prozentual bis zum Maximum abgezogen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Da Haus- und Wohnungsbesitzer die Förderung in Zukunft selbst beantragen müssen, ist die Rechnung über die volle Summe der Energieberatungskosten auszustellen. Eine Förderung ist hier nicht aufgeführt. Im Prinzip verhält es sich wie bei der Förderung anderer Sanierungsmaßnahmen. Hier bekommen Auftraggeber auch eine Rechnung für die erbrachte Leistung, mit der Sie die Auszahlung der Förderung dann beantragen.

Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Änderungen bei der BAFA-Förderung für Energieberatung ab Juli".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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