Ist die EnEV Anlage 3 Nummer 4 für Dachdeckungen auch anzuwenden, wenn auf die vorhandene Dachdeckung (in Form von Sparren + Dachschalung + Dachpappe + Schindeln) Lattungen (befestigt in den Sparren) und anschließend Pfannenbleche als neue Dachdeckung befestigt werden?
Die Dämmpflicht der EnEV greift bei einer Dacheindeckung immer dann, wenn die Dacheindeckung inklusive Lattung und Verschalung erneuert wird. Wenn wir Ihre Frage richtig verstanden haben, ist das bei Ihnen nicht der Fall und der ursprüngliche Dachaufbau bleibt bestehen.