Ich habe 2021 und 2023 Heizöl gekauft. 2022 nicht. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zuschuss stellen?
In diesem Fall sind Sie nicht von der drastischen Preissteigerung betroffen und erhalten die Entlastung für Heizöl nicht. Voraussetzung ist, dass Sie zwischen 01. Januar und 01. Dezember 2022 Heizöl bestellt haben. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Heizkostenzuschuss für Ölheizung, Pelletheizung, Flüssiggas".