Wir wollen die 1995 eingebaute Heizwerttherme an einem gemeinsamen Schornstein durch eine Brennwert-Therme ersetzen. Eine ET von 3 ET verweigert diese "modernisierende Instandsetzung". Was können HV und wir tun? Ein Jurist von Grund und Boden hat uns im Auftrag der 3. ET schon eine kostspielige, langwierige rechtliche Auseinandersetzung versprochen.
Eigentlich sollte die WEG-Reform, die Anfang Dezember 2020 in Kraft trat, sicherstellen, dass einzelne Miteigentümer Maßnahmen zur energetischen Sanierung wie den Einbau einer energieeffizienten Heizung nicht mehr blockieren können. Baumaßnahmen können seitdem mit der Mehrheit der Stimmen beschlossen werden.
Beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz heißt es in den FAQs zur WEG-Reform weiter zu den Kosten:
"VI. Wer muss Baumaßnahmen bezahlen, die in der Eigentümerversammlung beschlossen wurden?
Baumaßnahmen, die die Mehrheit der Wohnungseigentümer beschließt, müssen nur diejenigen Wohnungseigentümer bezahlen, die für sie gestimmt haben. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es um eine Reparatur des Gemeinschaftseigentums geht oder sich die Baumaßnahme kostenmäßig amortisiert (z. B. der Einbau einer energiesparenden Heizung). Solche Maßnahmen müssen alle Wohnungseigentümer bezahlen. Dasselbe gilt, wenn die Baumaßnahme mit großer Mehrheit beschlossen wird (mehr als zwei Drittel der abgegebenen Stimmen und zugleich die Hälfte der Miteigentumsanteile)."