Ich bin Energieberaterin und hätte ein paar Fragen zu förderfähigen Kosten. Speziell geht es hier um 1) Deckenheizungen als Betonkernaktivierung und 2) Solardachziegel. In beiden Fällen wüsste ich gerne, wie es mit den förderfähigen Kosten aussieht.
Zu 1) zählt eine Heizung in der Bodenplatte als "Betonkernaktivierung" zu den förderfähigen Kosten bzw. kann man dann die Gesamte decke dazu zählen? Speziell handelt es sich um Deckensysteme von Dennert, welche Rohrsysteme beinhalten, die zum Heizen und Kühlen geeignet sind.
Zu 2) zu was gelten Solardachziegel, die gleichzeitig Dacheindeckung und Photovoltaikanlage sind? Kann man diese bei den förderfähigen Kosten mit ansetzten? Zum einen evtl. als Dacheindeckung z.B. In einem Sanierungsfall, wo eine Aufsparrendämmung verarbeitet und das Dach mit diesen Ziegeln eingedeckt wird? Und zum zweiten im Neubau, bei der Anrechnung der förderfähigen Kosten beim Kredit.
Ich benötige die Informationen zu 1) einmal für den alten BAFA Förderbestand, sowie für die neu geltenden Richtlinien der BEG. Und zu 2) für die neuen BEG Richtlinien und KFW 151 und 153.
Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe im Bestand anrechnen. Dazu zählen unter andrem die Anschaffungskosten (Ersatz- und Neuanschaffung) für Flächenheizungen (Decken-, Fußboden- und Wandheizungen) inklusive Dämmung, Estrich, Bodenbelag, Wandverkleidung und Putzarbeiten. Ähnliche Angaben finden sich auch in der BAFA-Liste für förderfähige Kosten bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Es besteht also die Möglichkeit, dass Sie die Kosten ansetzen können.
In Bezug auf die Solarziegel erhalten Sie über die BEG grundsätzlich Mittel für den Austausch von Dachziegeln samt Zubehör. Photovoltaikanlagen werden im Programmteil Einzelmaßnahmen jedoch explizit nicht gefördert. Eventuell können Sie hier aber Teilkosten anrechnen. Anders ist das im Programm "Wohngebäude" der BEG-Förderung, das ab Juli 2021 mit einer Kredit- und einer Zuschussvariante verfügbar ist. Bauen Sie ein Effizienzhaus oder bringen Sie ein bestehendes Gebäude auf Effizienzhausniveau, bekommen Sie den vollen Fördersatz auch für Photovoltaik (Ziegel oder Module) und Stromspeicher. Voraussetzung ist allerdings, dass Sie die Anlage zum Eigenverbrauch betreiben und keine EEG-Vergütung in Anspruch nehmen. Die gleichen Vorgaben bestehen auch bei der Neubauförderung aus dem KfW-Programm 153. Im Falle einer Sanierung zum Effizienzhaus fördert die KfW Photovoltaikanlagen etc. explizit nicht. Auch hier besteht unter Umständen die Möglichkeit, Teilkosten anzusetzen.
Eine rechtssichere Auskunft bekommen Sie in beiden Fällen jedoch nur von den BAFA- bzw. KfW-Experten, die die Anträge letztlich auch prüfen und freigeben.