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Expertenrat

Wie profitiere ich von der besseren Förderung aus dem Jahr 2024, wenn ich bereits einen Zuwendungsbescheid habe?

Frage von Hans-Joachim H. am 01.10.2023 

Ich habe einen Fördermittelbescheid aus 7/2022 (BAFA) für eine Wärmepumpe, die neue Förderung ab 2024 ist besser. Muss ich den Antrag aus 2022 zurückziehen, um einen neuen Antrag (mit 5 % Förderung für R 290) für unser 2-Familienhaus mit 3 Wohneinheiten zu stellen und gibt es eine Sperrfrist?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall müssten Sie die bestehende Förderung stornieren und einen neuen Antrag stellen. Bei identischen Maßnahmen gilt dabei eine Sperrfrist von 6 Monaten. Wichtig ist, dass Sie noch keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben haben. Denn das ist die Voraussetzung dafür, die BEG-Mittel neu beantragen zu können. Ob die Förderung 2023 oder 2024 lukrativer ist, lesen Sie auch im Beitrag "Heizungsförderung 2023 oder 2024 - was lohnt sich mehr?".

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