x
Expertenrat

Muss in Zukunft für jede Einzelmaßnahme ein Auftrag vorliegen, bevor ich Fördermittel beantragen kann?

Frage von Kai R. am 24.11.2023 

Eine Frage zu Ihrem Text vom 17.11.2023 Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024. "Der Förderantrag für einen Zuschuss muss künftig gestellt werden, nachdem ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen wurde!" Das bedeutet, dass das jetzt für alle Förderungen im Bereich Sanierung so geht (egal ob BAFA oder KfW)? Also auch Effizienzmaßnahmen, z.B. an der Gebäudehülle?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das gilt voraussichtlich für alle Einzelmaßnahmen, also gleichermaßen für Arbeiten am Haus wie an der Heizung. Wichtig sind dabei jedoch zwei Punkte. Zum einen muss der Vertrag eine aufschiebende/auflösende Bedingung für den Fall der Nichtförderung haben. Zum anderen muss das geplante (und vorher definierte) Datum der Ausführung im Bewilligungszeitraum liegen.

Im Entwurf zur neuen BEG-Richtlinie heißt es dazu: "Förderanträge für Investitionszuschüsse sind vor Vorhabenbeginn für die nach Nummern 8.3.1 und 8.3.2 maßgeblichen Bemessungsgrundlagen zu stellen. Bei Antragstellung muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag, geschlossen unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage, vorliegen, aus dem sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergibt. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraum nach Nummer 9.4.1 liegen."

Bitte beachten Sie, dass alle Antworten zur BEG-EM-Förderung ab 2024 unverbindlich sind, bis eine entsprechende Richtlinie erlassen wurde. Die aktuelle Situation bringt dabei einige Unsicherheiten mit sich.

War die Antwort für Sie hilfreich? Dann können Sie unserem Redaktions- und Expertenteam gerne einen Kaffee spendieren!

Wollen Sie bei Sanierung und Förderung auf dem Laufenden bleiben? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter!


Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Energieberater-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 

Beitrag in die Kaffeekasse der Redaktion

 

eBook Neue Heizung

 

eBook Heizkosten sparen

 

eBook Förderung Sanierung KfW-Effizienzhaus

 

Newsletter-Abo