Vor einigen Monaten wurde unsere Gasheizung mit einer Wärmepumpe gekoppelt; es besteht nun also eine Hybridheizung. Hierfür wurde die BAFA-Förderung in Anspruch genommen.
Wir möchten nun noch die Heizkörpernischen im Gebäude schließen lassen und die Heizkörper schließen. Kann hierfür die steuerliche Förderung nach § 35c EStG genutzt werden? Diese Förderung bezieht sich ja auf Heizungsanlagen, die älter sind als 2 Jahre. Wie verhält es sich da bei einer Heizungsanlage, die zu einer Hybridheizung umgebaut wurde?
Nach § 3 14a GEG handelt es sich bei einer Heizungsanlage um eine Anlage "zur Erzeugung von Raumwärme, Warmwasser oder einer Kombination davon [...]". Da die neu installierte Wärmepumpe dieser Definition entspricht, gehen wir davon aus, dass Sie die Förderung in diesem Fall nicht bekommen. Dafür spricht auch, dass der hydraulische Abgleich, der Voraussetzung für die geförderte Heizungsoptimierung (alternativ Heizungscheck nach DIN EN 15378) ist, bereits Voraussetzung und Bestandteil der Heizungsförderung war.
Eine verbindliche Antwort auf Ihre Frage bekommen Sie vom zuständigen Finanzamt oder von Ihrem Steuerberater / Ihrer Steuerberaterin, nachdem die Experten den Sachverhalt individuell geprüft haben.
Möglich ist es in Ihrem Fall aber, den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zu nutzen. Diesen gibt es in Höhe von 20 Prozent der Lohnkosten der Fachhandwerker, die hier einen wesentlichen Teil der Kosten verursachen.