Wir möchten ein bestehendes Gebäude aufstocken. Dafür wird die bisherige Dachgeschosswohnung zu einem Vollgeschoss und darüber eine neue Dachgeschosswohnung geschaffen. Der restliche Bestand soll weder gedämmt noch anderweitig „erneuert“ werden. Können hierfür Fördermittel in Anspruch genommen werden? Soweit ich es verstanden habe, ggf. Nach der BEG-EM über die BAFA die Maßnahmen an der „alten“ Wohnung und die „neue“ nur über die KfW, wenn das Objekt insgesamt zu einem Effizienzhaus umgestaltet wird?
Für arbeiten an der bestehenden Wohnung können Sie Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen nutzen (BEG EM). Verfügbar sind dabei Zuschüsse (BAFA) sowie Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (KfW-Programm 261).
Für den Anbau/ die Aufstockung können Sie Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG-WG) nutzen. Die neue Wohneinheit gilt dabei als Neubau und muss damit auch die Neubau-Anforderungen erfüllen.
Einen Überblick dazu geben wir im Beitrag "BEG: Aktualisierte Förderrichtlinien mit wichtigen Änderungen".