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Expertenrat

Welche Fördermittel können wir für die Aufstockung eines Gebäudes nutzen?

Frage von Sebastian H. am 24.07.2021 

Wir möchten ein bestehendes Gebäude aufstocken. Dafür wird die bisherige Dachgeschosswohnung zu einem Vollgeschoss und darüber eine neue Dachgeschosswohnung geschaffen. Der restliche Bestand soll weder gedämmt noch anderweitig „erneuert“ werden. Können hierfür Fördermittel in Anspruch genommen werden? Soweit ich es verstanden habe, ggf. Nach der BEG-EM über die BAFA die Maßnahmen an der „alten“ Wohnung und die „neue“ nur über die KfW, wenn das Objekt insgesamt zu einem Effizienzhaus umgestaltet wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Für arbeiten an der bestehenden Wohnung können Sie Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen nutzen (BEG EM). Verfügbar sind dabei Zuschüsse (BAFA) sowie Darlehen mit hohen Tilgungszuschüssen (KfW-Programm 261). 


Für den Anbau/ die Aufstockung können Sie Fördermittel aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Wohngebäude (BEG-WG) nutzen. Die neue Wohneinheit gilt dabei als Neubau und muss damit auch die Neubau-Anforderungen erfüllen.

Einen Überblick dazu geben wir im Beitrag "BEG: Aktualisierte Förderrichtlinien mit wichtigen Änderungen".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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