Kann ich bei einer Wohnraumerweiterung durch einen Anbau für die neu zu errichtenden Bauteile zwei Förderanträge für Einzelmaßnahmen stellen, einen für "Bodenplatte und Außenwand" und einen weiteren für "Dach und Fenster" oder gegebenenfalls einzelne Bauteile steuerlich fördern lassen? Oder ist die Erweiterung als eine nicht aufteilbare Maßnahme zu sehen und daher nur im Rahmen eines einzigen Antrags förderfähig?
Da Sie Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen, können Sie auch einzelne Anträge stellen. Wichtig ist allerdings, dass Sie die technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllen. Neben den benötigten U-Werten geht es dabei auch um die rechtzeitige Antragstellung.
Eine Kombination von Steuerbonus und BEG-EM-Förderung ist in diesem Fall auch möglich, sofern Sie die Maßnahmen und die damit verbundenen Kosten jeweils eindeutig einem der beiden Programme zuordnen. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass es nicht zur Doppelförderung ein und derselben Maßnahme kommt.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.