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Expertenrat

Wie fördert der Staat eine Aufstockung auf unseren Reihenhäusern?

Frage von Ricardo S. am 09.04.2022 

Wir haben ein Reihenhaus (Flachdach). Es sind insgesamt 7 Reihenhäuser. Wir planen eine Aufstockung um eine Etage. Welche Förderungen gibt es hierfür? Nur für die Fassade und das Dach. Innenausbau machen wir alle selber. Gibt es eine KfW-Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entstehen durch die Aufstockung keine neuen Wohneinheiten, können Sie Fördermittel der Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen nutzen. Diese gibt es für Fassade, Fenster sowie Dachflächen, wenn Sie die Vorgaben der Fördergeber einhalten. Verfügbar sind Zuschüsse in Höhe von 20 bis 25 Prozent oder Darlehen mit Tilgungszuschüssen in gleicher Höhe. Wichtig ist, dass Sie die Fördermittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen.

Eine Alternative ist die Effizienzhaus-Förderung. Diese erhalten Sie für die Sanierung zum Effizienzhaus in Höhe von 25 bis 50 Prozent - abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe. Sollten ausschließlich in der hinzukommenden Wohnfläche neue Wohneinheiten entstehen (keine Erweiterung bestehender), fördert der Staat diese als Neubau. Voraussetzung ist hier das Erreichen der Effizienzhaus-40-Stufe.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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