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Expertenrat

Kann ich den Ausbau des Dachgeschosses im Altbau mit einer KfW-Sanierungsförerung finanzieren lassen?

Frage von Christof F. am 17.10.2023 

Ich hätte folgende Fragen zur Förderung und Durchführbarkeit an Sie zu richten. Situation: Dem Bauherr gehört mit seinem Bruder zusammen ein Mehrfamilienhaus historisch in Rottweil im Altstadtkern. 3 Geschosse sind ausgebaut und vermietet. Teilsaniert und unter Denkmalschutz.

Nun hat einer der Eigentümer vor, in Absprache mit der Denkmalpflege RPS Stuttgart-Freiburg, die Geschosse DG I und DG II bis unter den First auszubauen und für sich als eigene Wohneinheit zu nutzen.

Ich bin zugelassen als Gebäudeenergieberater für das Denkmal und habe das Gebäude am Freitag, dem 22.09.2023 zusammen mit dem angehenden Bauherren und Mitbesitzer besucht.

Geplante Vorgehensweise und Finanzierung:
- Erstellen eines iSFP nur für die oberen DG I und DG II Geschosse. Dann Förderung und Finanzierung KfW Kredit 261 in Kombination mit der STEG Stadtentwicklung Rottweil
- Realisierung des Projektes mit bereits kontaktierten Fachunternehmen in mehreren Einzelmaßnahmen

Fragestellung:

Steht hier dieser Vorgehensweise irgendwas im Weg? Ist der individuelle Sanierungsfahrplan für dieses Projekt zulässig? Können die Fördermittel STEG den KFW Kredit 261 evtl. blockieren oder ist hier eine Kumulierung zulässig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sind die beiden Dachgeschosse aktuell nicht bewohnt oder beheizt und entsteht neuer Wohnraum allein in diesen, ist die Förderung nur im Denkmal wie geplant möglich. Sie können Einzelmaßnahmen fördern lassen oder einen KfW-Kredit aus dem Programm 261 (BEG WG) zur Finanzierung nutzen. Dabei gelten die gleichen Kriterien und Konditionen, wie bei einer Sanierung.

Wichtig zu wissen: Das gilt nur für denkmalgeschützte Gebäude. In allen anderen Fällen wertet der Fördergeber den Ausbau vormals nicht beheizter Flächen zu neuen Wohneinheiten als Neubau, wenn neuer Wohnraum allein im Aus- oder Anbau entsteht. Infrage kommt dann nur die Neubauförderung für den jeweiligen Gebäudebereich.

Ein iSFP lässt sich in diesem Fall ebenfalls ausstellen. Allerdings sind dabei einige Punkte zu beachten. Um hierbei keine Fehler zu machen und die Förderung nicht zu verlieren, empfehlen wir den Kontakt zum BAFA. Dessen Sachbearbeiter müssen das Projekt letztlich auch prüfen und frei geben. Ansprechpartner erreichen Sie hier unter der Rufnummer 06196 / 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

Da es sich bei der zusätzlichen Förderung um ein regionales Förderangebot handelt, sollte die Kombination möglich sein. Das BAFA schreibt jedoch vor, dass die Summe aus Tilgungszuschuss und Zuschuss einen Betrag von 60 Prozent nicht übersteigen darf. Andernfalls wird die BEG-Förderung gekürzt oder anteilig zurückgefordert.

Beachten Sie bitte folgenden Auszug aus der BEG-WG-Richtlinie (8.8): "Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Förderung nach dieser Richtlinie und einer Förderung nach der Kommunalrichtlinie sowie der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationen Klimaschutzinitiative (NKI), dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), oder einer Bundesförderung für Wärmenetze (zum Beispiel Erneuerbare Energien – Premium, Wärmenetzsysteme 4.0, Bundesförderung für effiziente Wärmenetze) oder den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm/ EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) oder Heizungsoptimierung (HZO) oder dem Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“ für dieselben förderfähigen Kosten ist nicht möglich."

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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