Ich habe ein selbst bewohntes Haus und an einem anderen Ort ein landwirtschaftliches Anwesen. Bei letzterem befindet sich ein leer stehender Stall, welcher zum eigengenutzten Wohnhaus umgebaut werden soll. Da ich von überall her widersprüchliche Auskünfte bekomme, wollte ich einmal hier nachfragen: Bekomme ich für mein Projekt (also Umwidmung eines Stalls in ein Wohngebäude) BAFA-Fördergelder im Rahmen des BEG EM für einzelne Sanierungsmaßnahmen (wie etwa Dachdämmung, Fassadendämmung, neue Fenster) oder nicht?
An Förderkrediten bin ich nicht interessiert. Manche behaupten, man bekommt keine Förderung, weil das unbeheizte Gebäude bisher nicht zu Wohnzwecken genutzt wurde. Ein kompletter Neubau ist es auch nicht.
In diesem Fall sind die genauen Umstände entscheidend. Geht es um den Ausbau eines nicht beheizten Gebäudeteils, durch den bestehender Wohnraum erweitert wird, erhalten Sie BEG-EM-Zuschüsse.
Entstehen bei der Sanierung neue Wohneinheiten jedoch ausschließlich in der Erweiterung oder dem Ausbau (ohne Einbeziehen von zuvor beheizter Fläche), werden diese neuen Wohneinheiten als Neubauten eingestuft. Sie bekommen dann keine BEG-EM-Zuschüsse, können aber Neubaufördermittel über die BEG KFN beantragen.
Eine Ausnahme besteht im Denkmal. Hier bekommen Sie BEG-EM-Zuschüsse auch bei Erweiterung oder dem Ausbau vormals nicht beheizter Flächen, wenn neuer Wohnraum ausschließlich darin entsteht.
Nachlesen können Sie das unter Punkt 5 der BEG-EM-Richtlinie. Weitere Informationen geben wir außerdem im Beitrag "Eine Scheune als Wohnhaus - KfW-Förderung für die Umnutzung".