Wir haben per Fax einen Aufhebungsantrag für die Förderung einer Gashybridheizung an die BAFA geschickt. Wir möchten stattdessen eine Pelletheizung einbauen. Wann kann ich hierfür einen Förderantrag stellen?
Da es sich um einen anderen Fördergegenstand handelt, können Sie die Förderung der Pelletheizung grundsätzlich sofort neu beantragen. Eine Sperrfrist von 6 Monaten ist nur dann einzuhalten, wenn Sie für die gleiche Maßnahme erneut Fördermittel beantragen.
Zu beachten ist allerdings, dass die anrechenbaren Kosten pro Kalenderjahr und Gebäude auf 60.000 Euro begrenzt sind. Blockiert der bereits gestellte Antrag einen Teil davon, sollten Sie auf die Bestätigung zur Rücknahme warten. Wann Sie diese erhalten, erfahren Sie unter Umständen von den BAFA-Experten unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.
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