1. BAFA-Zuschuss für die Pelletheizung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt einen attraktiven Zuschuss für die Pelletheizung zur Verfügung: Die Förderung beträgt 35 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzliche sind verschiedene Bonus-Zahlungen möglich, so dass der maximale Zuschuss 55 Prozent der Kosten beträgt:
Diese Voraussetzungen gelten für die Förderung der Pelletheizung:
Eine Liste der förderfähigen Pelletheizungen finden Sie hier.
Wie wird der BAFA-Zuschuss für die Pelletheizung beantragt?
Der Antrag auf Förderung muss unbedingt vor der Auftragsvergabe online beim BAFA gestellt werden! Für die Antragstellung wird ein detaillierter Kostenvoranschlag benötigt. Da die im Antrag angegebenen Kosten später nicht erhöht werden können, sollten Eigentümer darauf achten, dass das Angebot alle nötigen Positionen und Arbeiten enthält.
2. KfW-Förderung zur Finanzierung der Pelletheizung
Wer zusätzlich zum BAFA-Zuschuss eine Finanzierung für die neue Pelletheizung benötigt, kann einen zinsgünstigen Kredit im KfW-Programm 167 "Energieeffizient Sanieren - Ergänzungskredit" beantragen. Bis zu 50.000 Euro Kredit pro Wohneinheit gibt es hier für die Umstellung der Heizungsanlage auf erneuerbare Energien. Das Programm lässt sich mit der BAFA-Förderung kombinieren. Dabei darf die Summe aus Kredit und Zuschuss aber die Gesamtkosten der Heizungserneuerung nicht übersteigen. Achtung: Auch die KfW-Förderung muss vor der Installation der Pelletheizung beantragt werden! Die technischen Mindestanforderungen sind die gleichen wie beim BAFA-Zuschuss.
Hinweis: Mitte 2021 ändert sich die Förderung der KfW. Hier finden Sie einen Überblick zur Bundesförderung für effiziente Gebäude.
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Sanierung
Wer die Förderung von KfW oder BAFA nicht in Anspruch nehmen möchte, kann die Kosten für die neue Pelletheizung von der Steuer absetzen. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer entsprechend reduziert, was bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei BAFA und KfW erfüllt werden, die fachgerechte Umsetzung muss ein Fachbetrieb bescheinigen. Da der BAFA-Zuschuss deutlich höher ist als der Steuerbonus, lohnt sich diese Variante in der Regel nur, wenn Hausbesitzer vergessen haben, den Antrag auf Förderung rechtzeitig zu stellen und eine ausreichend hohe Steuerschuld vorhanden ist.
Wichtig: Hausbesitzer können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
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Antwort lesen »Ohne Weiteres lassen sich die Träger vermutlich nicht an der Fassade nachrüsten, da vor allem im unteren Bereich ein hoher Druck auf das ...
Antwort lesen »In diesem Fall bekommen Sie eine Förderung in Höhe von 20 Prozent für die Dämmung, eine Förderung in Höhe von 35 Prozent für die Wärmepumpe ...
Antwort lesen »Mit dem Zusetzen von Heizkörpernischen mit einem dämmenden Material trägt man erheblich zur Verringerung der Heizkosten und zur ...
Antwort lesen »Da Sie bereits eine Solarthermie und eine Photovoltaikanlage haben, könnte sich eine Wärmepumpe sehr gut eignen. Die Anlage nutzt ...
Antwort lesen »Bei der BEG-Förderung beantragen Sie die Berater-Kosten gleich mit, wodurch sich die Mindestkosten von 2.000 Euro auf die gesamte Maßnahme ...
Antwort lesen »Geht es um Mittel aus dem Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien", können Sie Kosten für Systeme zur Wärmeverteilung und Wärmeübergabe ...
Antwort lesen »Grundsätzlich handelt es sich bei den Angeboten um unterschiedliche Leistungen. Die 80-prozentige BAFA-Förderung zur Energieberatung gibt ...
Antwort lesen »Die angesprochene Förderung gibt es leider nur bei der Sanierung/Dachdämmung im Gebäudebestand. Alternativ dazu stehen Ihnen in vielen ...
Antwort lesen »Ihre Dachdämmung können Sie wie beschrieben ausführen. Sie sollten allerdings eine Dampfbremse verwenden, die einen Sperrwert von 30 m ...
Antwort lesen »Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und steuerliche ...
Antwort lesen »Grundsätzlich fördert der Staat die Installation einer Solarthermieanlage zur Heizungsunterstützung mit Zuschüssen in Höhe von 30 Prozent. ...
Antwort lesen »Ja, Zuschüsse bekommen Sie in diesem Fall über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über den Programmteil "Einzelmaßnahmen" ...
Antwort lesen »Fördermittel für die Dachbegrünung bekommen Sie im Rahmen der Sanierungsförderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW; Darlehen ...
Antwort lesen »Fördermittel der KfW beantragen Sie immer zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes. Dieser ...
Antwort lesen »Energieausweise sind für alle Gebäude auszustellen, die nach ihrer Zweckbestimmung unter Einsatz von Energie beheizt oder gekühlt werden (§ ...
Antwort lesen »Energieausweise dürfen auch Fachleute ohne "Energieberater-Ausbildung" ausstellen. Nachlesen können Sie das in § 88 des ...
Antwort lesen »Ja, in diesem Fall können Sie bzw. Ihre Tochter Fördermittel für die Sanierung beantragen. Wichtig zu wissen ist, dass es Zuschüsse und ...
Antwort lesen »Bevor der Kellertreppenschacht zugeschüttet wird, sollte eine vertikale Sperrschicht gegen stauendes und drückendes Wasser eingebaut ...
Antwort lesen »Bei der MAP-Förderung dürfen Sie Materialkosten bei Arbeiten in Eigenleistung nur dann einreichen, wenn Sie selbst Fachunternehmer im ...
Antwort lesen »Wird der Heizkörper nur oben warm, kann das verschiedene Gründe haben. So ist eine gewisse Temperaturdifferenz in hydraulisch abgeglichenen ...
Antwort lesen »Die Höhe der Förderung für die Gasheizung hängt von der Art der Anlage ab. Während Sie für reine Gasheizungen keine finanzielle ...
Antwort lesen »Förderung für neue Fenster bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Im Programmteil Einzelmaßnahmen (BEG EM) gibt es ...
Antwort lesen »Mit Ausnahme von Fördermitteln für die neue Heizung oder eine Heizungsoptimierung benötigen Sie auch für die Bundesförderung für effiziente ...
Antwort lesen »Die Standardlösung für Fußbodenheizungen auf Betonrohfußboden über Erdreich beginnt mit der Verlegung einer horizontalen ...
Antwort lesen »Aktuell sind uns leider keine Programme zur Förderung von Kachelöfen bekannt. Möglich ist es allerdings, die Handwerkerkosten von der ...
Antwort lesen »In Ihrem Fall kommen unterschiedlichste Dämmstoffe infrage. Ein Beispiel dafür sind Holzfaser- oder Zellulose-/Papierfasern. Diese sind ...
Antwort lesen »Arbeiten an Heiz- und Technikräumen werden mit gefördert, wenn diese für den Betrieb der neuen Heizung erforderlich sind. Die BAFA-Liste ...
Antwort lesen »Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem ...
Antwort lesen »Kosten entstehen für die Demontage der Altanlage sowie für die Anschaffung von Pelletkessel, Pelletlager und Pelletfördereinrichtung. In ...
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