Kann ich bis zum 14.08.22 noch einen Antrag für den Austausch der Fenster stellen, wenn erst danach der iSFP für die weiteren Sanierungsmaßnahmen (Fußbodendämmung, Wanddämmung und Dämmung der obersten Geschoßdecke) gestellt wird und erhalte dann für die weiteren energetischen Maßnahmen den iSFP-Bonus in Höhe von 5 %?
Wenn ich in diesem Jahr noch einen Zuschussantrag stelle, müssen die Arbeiten dann noch bis Ende des Jahres abgeschlossen sein oder reicht das dann im nächsten Jahr. Kann ich dann im nächsten Jahr einen weiteren Antrag stellen, ebenso wieder in Höhe der förderfähigen Kosten bis 60.000 €?
Für die Umsetzung der Maßnahmen haben Sie mindestens 24 Monate Zeit - Sie müssen Arbeiten also nicht im Jahr des Antrags abschließen. Auf neue Förderanträge wirkt sich das nicht aus. Diese können Sie immer stellen, wobei die Grenze von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr einzuhalten ist. Reizen Sie die Summe in diesem Jahr aus, steht Ihnen diese im nächsten Jahr also erneut zur Verfügung.
Den iSFP-Bonus können Sie nur nutzen, wenn Ihrem Energieberater der Sanierungsfahrplan vorliegt. Den entsprechenden Nachweis müssen Sie allerdings erst nach Abschluss aller Arbeiten erbringen.
Sie möchten von den aktuellen Konditionen profitieren und spätestens am 14.08.2022 einen Förderantrag stellen? Mit unserem Last-Minute-Förder-Service ist das möglich.
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