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Expertenrat

Kann meine Tochter Fördermittel für eine Sanierung beantragen, obwohl Sie noch keine Eigentümerin ist?

Frage von Harald G. am 20.02.2021 

Mein Einfamilienhaus möchte ich ab Mai 2021 meine Tochter schenken. Sie planen den Einbau neuer Fenster und möchten dazu Fördermittel der KFW beantragen. Können Sie das jetzt schon veranlassen, obwohl Sie erst ab Mai Eigentümer werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Mittel aus dem KfW-Programm 152 stehen Eigentümern von Wohngebäuden zur Verfügung und lassen sich daher voraussichtlich nicht vor dem Eigentumsübergang beantragen. Etwas anders ist die Situation, wenn Sie Zuschüsse aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für die Sanierung beantragen möchten. Diese liegen bei 20 Prozent und sind unter anderem auch für Mieter erhältlich, wenn diese eine schriftliche Erlaubnis des aktuellen Eigentümers nachweisen können. Welche Voraussetzungen in Ihrem individuellen Fall weiter zu beachten sind, erfahren Sie von den Experten des BAFA.

Unabhängig davon, für welchen Weg Sie sich entscheiden, benötigen Sie immer auch die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Die dafür anfallenden Kosten können Sie bei der Förderung mit anrechnen.

Wichtig ist außerdem, dass Sie die BEG-Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die BAFA-Webseite beantragen müssen.

Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!

Übrigens: Angebote von Handwerkern aus der Region bekommen Sie unverbindlich über unser kostenfreies Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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