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Expertenrat

Können wir BEG-EM und BEG-WG-Fördermittel kombinieren und ist eine Lüftung in der EE-Klasse Pflicht?

Frage von Christian D. am 24.10.2023 

Wir sind dabei, einen Altbau aus den 50ern kernzusanieren. Neben einer neuen Heizung (Wärmepumpe) und einer PV-Anlage soll auch die gesamte Gebäudehülle (neues Dach, Fassade und Fenster) erneuert werden, sodass man den KfW 55 EE Standard erreicht. Hierfür wurde uns durch den Energieberater geraten, KfW und BAFA EM zu kombinieren. Sprich: Wir nutzen die zuerst beantragte KfW-Förderung für die Erneuerung der Gebäudehülle (Dach, Fassade und Fenster) und zusätzlich eine später beantragte BAFA EM Förderung zur Erneuerung der Heizung (von Öl auf Wärmepumpe).

Jetzt lesen wir leider, dass eine solche Kombination nicht möglich sei, ist das so? Und muss für die Erreichung von KfW 55 EE der Heizungstausch Teil der KfW-Förderung sein oder genügt hier die PV-Anlage? Muss bei KfW 55 EE zwingend eine Lüftungsanlage installiert werden?

Alle diese Fragen beschäftigen uns gerade und wir würden uns freuen, wenn Sie uns da helfen können.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Eine direkte Kombination der BEG-EM und der BEG-WG-Förderung für Einzelmaßnahmen und Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus ist leider nicht mehr möglich. Sie können beide Angebote aber nacheinander in Anspruch nehmen. Das heißt: Sie tauschen zunächst die Heizung aus und sanieren dann das übrige Haus (oder andersherum) in zwei getrennten Vorhaben.

Nachlesen können Sie das unter anderem in der BEG-WG-Richtlinie unter Punkt 8.8. Hier heißt es: "Eine Kombination mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich."

Lassen Sie die neue Heizung separat fördern, erreichen Sie bei der BEG-WG-Förderung (Effizienzhaus) jedoch nicht den EE-Stand. Denn dazu muss der EE-Anteil (in diesem Fall die Wärmepumpe) Teil der Effizienzhaus-Förderung sein. Grund dafür ist, dass der EE-Bonus als Förderung der Heizung zu werten ist. Lassen Sie diese separat fördern, bekämen Sie eine Doppelförderung für die Anlage, was nicht erlaubt ist. Anrechenbar ist zwar auch die "eigene Erzeugung und Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung". Mit dieser erreichen Sie den geforderten EE-Anteil (65 %) in aller Regel jedoch nicht.

Die Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist Pflicht, wenn Sie die EE-Klasse erreichen möchten. Zum Einsatz können dabei zentrale, dezentrale und Mischformen aus zentralen und dezentralen Lüftungsanlagen kommen. Die Lüftungsanlage muss in der Lage sein, die in DIN 1946-6 genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Nennlüftung) für sämtliche Nutzungseinheiten beziehungsweise für das Gebäude sicher zu stellen. Die Lüftungsanlage muss einreguliert werden. Nachlesen können Sie das in der BEG-WG-Richtlinie unter Punkt 3.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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