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Expertenrat

Können wir BEG-Zuschüsse und Darlehen nacheinander nutzen? Eine Doppelförderung wird es nicht geben.

Frage von Nadine B. am 19.05.2023 

Wir wollen BAFA Einzelmaßnahmen nutzen für Fenster, Fußbodenheizung und eine neue Wärmepumpe. Danach, 1 bis 2 Jahre später, ist unser Budget erschöpft und wir brauchen einen KfW 261 Kredit für weitere Maßnahmen wie Dachdämmung, Fassadendämmung, um final auf ein EEH 55 EE zu kommen. Können wir dann noch einen Kredit mit Tilgungszuschuss 20 bis 30 % bekommen? Oder geht das nicht, weil wir schon von der BAFA gefördert wurden? Natürlich würden wir keine Doppelförderung machen, sondern neue Maßnahmen ergänzen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Unter Punkt 8.6 der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu: "Eine Kombination mit der BEG WG oder BEG NWG ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich.". Nach aktuellen Bedingungen ist das Vorhaben also weitestgehend so umsetzbar, wie geplant. 


Sie dürfen BEG-EM und BEG WG zwar nicht gemeinsam, dafür aber aufeinander folgend nutzen. Nehmen Sie eine Förderung für die Wärmepumpe über die BEG-EM in Anspruch, erreichen Sie die Erneuerbare-Energien-Klasse später allerdings nicht mehr, da das einer Doppelförderung entsprechen würde.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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