Ich habe vor 4 Jahren eine Dämmung 40 cm Steinwolle in die obere Geschoßdecke eines Reihenmittelhauses eingebracht. Aber die 27 Jahre alte nicht dichte Bodentreppe haben wir nicht ausgewechselt. Jetzt will ich diese gegen eine Wellhöfer Hutholz Bodentreppe austauschen. Kann ich da eine Förderung bei der KFW erhalten? Oder muss ich den Antrag vor der Dämmung einreichen?
Leider können Sie die KfW-Förderung für Dachbodendämmung und Bodentreppe nicht mehr beantragen. Denn beide Maßnahmen werden nur zusammen bezuschusst. Der Antrag dafür ist jedoch vor dem Beginn der Arbeiten bei der KfW einzureichen. Lassen Sie die Bodentreppe von einer Fachfirma einbauen, können Sie allerdings die Handwerkerkosten steuerlich geltend machen. Auf diese Weise bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die anfallenden Lohnkosten. Wie das funktioniert, verraten wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".