Wir planen aktuell, unsere Fassade zu dämmen und die Fenster auszutauschen. Da unser Keller einseitig ausgebaut ist und freigelegt wurde, können wir im Erdgeschoss nur mithilfe einer Brücke in den Garten gelangen. Wir würden im Rahmen der Sanierung auch diese Brücke erneuern wollen. Diese würde dann thermisch entkoppelt auch zu einer Verringerung von Wärmebrücken führen. Wäre diese Brücke als Umfeldmaßnahme förderfähig?
Im Infoblatt zu den förderbaren Maßnahmen und Kosten für das BEG ist unter 2.1 (Fassadendämmung) der Punkt "Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen" aufgeführt. Zudem können Sie Kosten für "Abbrucharbeiten (wie Abklopfen des alten Putzes, Abbruch von nicht thermisch getrennten Balkonen oder Treppenhäusern inklusive dann notwendiger Neuerrichtung)" mit anrechnen. Wir gehen also davon aus, dass Sie auch die Kosten der Brücke bei der Förderung der Fassadendämmung anrechnen können, wenn diese zwangsläufig erforderlich ist. Eine verbindliche Antwort auf diese Frage bekommen Sie nach einer individuellen Prüfung von den Sachbearbeitern des BAFA.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die Fassadendämmung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.
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