1. BAFA-Zuschuss für die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme im Förderprogramm "Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)"
Wer die Fassadendämmung als Einzelmaßnahme umsetzt, kann beim BAFA einen Zuschuss für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle beantragen. Dafür müssen sich die Kosten für die Sanierung auf mindestens 2.000 Euro belaufen.
Der Zuschuss für die Fassadendämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Fassadendämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent. Insgesamt sind die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr begrenzt.
2. Förderkredit der KfW für eine Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür kann im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" ein Förderkredit mit Tilgungszuschuss beantragt werden. Maximal 150.000 Euro zinsgünstiger Kredit sind möglich, dazu kommt ein Tilgungszuschuss von maximal 20 Prozent - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau.
--> Gut zu wissen: Auch Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Worauf Heimwerker dabei achten müssen, haben wir hier zusammengefasst.
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Voraussetzungen für die Förderung der Fassadendämmung - technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen für eine Förderung sind höher, als die gesetzlichen Anforderungen aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG 2020):
Pflicht ist eine wärmebrückenminimierte und luftdichte Ausführung der Dämmung.
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beauftragung des Handwerksunternehmens beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Die Kostenvoranschläge sind Grundlage für die Antragstellung. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung (s.o.).
Weiterlesen:
3. Alternative zur Förderung: Steuerbonus für die Fassadendämmung
Wer die Fassadendämmung aus eigenen Mitteln finanziert und keine Förderung beantragt, kann den Steuerbonus für Sanierungskosten nutzen. Diese Steuerermäßigung lohnt sich vor allem für Eigentümer:innen mit recht hoher Einkommensteuer. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten abdecken kann. Die technischen Mindestanforderungen entsprechen denen der Förderung von KfW und BAFA und müssen von einem Fachbetrieb bescheinigt werden. Ein Energieberater ist nicht Pflicht.
Wichtig: Eigentümer:innen können entweder die Förderung oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Da neuer Wohnraum ausschließlich im Anbau bzw. in der Aufstockung entstehen soll, ist hier zu unterscheiden. Für die Aufstockung können Sie ...
Antwort lesen »Aktuell gibt es in diesem Fall keinen KfW-Kredit, abgesehen von der Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus. Ab 2024 soll sich das ...
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Antwort lesen »Grundsätzlich ist es eine gute Idee, überschüssigem Strom der Solaranlage im Sommer für die Warmwasserbereitung zu nutzen. Haben Sie ...
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Antwort lesen »Das GEG behandelt alle Regenerative-Energien-Anlagen gleich und fordert die Kombination in der Beschlussfassung des Bundestages vom ...
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Antwort lesen »Die neue Förderung soll ab Januar 2024 verfügbar sein. Genaue Informationen dazu sind aktuell jedoch noch nicht bekannt. Wichtig ist aber ...
Antwort lesen »Aktuell bekommen Sie Fördermittel für PV-Anlagen in Form von günstigen Krediten über das KfW-Programm 270 oder über regionale Angebote. ...
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Antwort lesen »Da es sich um das Dach über beheiztem Wohnraum handelt, ist eine Dämmung nach GEG in vielen Fällen Pflicht. Nachlesen können Sie das in § ...
Antwort lesen »Nach § 2 der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ...
Antwort lesen »Nach aktuellen Informationen der KfW müssen Sie mindestens 6 Jahre lang ein Elektroauto nutzen. Dieses können Sie zwischenzeitlich auch ...
Antwort lesen »Ja, das ist kein Problem. Sie haben nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Sollte es ohne Ihr ...
Antwort lesen »Nein. Andere Einkommensgrenzen sind uns nicht bekannt. Grundsätzlich können alle die Förderung beantragen, die eine Immobilie gemäß den ...
Antwort lesen »Nach Angaben der KfW sind Firmenwagen nicht zugelassen. So heißt es im FAQ der Förderbank: "[...] ein Dienstwagen erfüllt die ...
Antwort lesen »Bauen Sie eine Dampfsperre mit hohem sd-Wert im besten Falle unter der Untersparrendämmung ein, ist die Konstruktion rechnerisch trocken. ...
Antwort lesen »Aktuell liegt der U-Wert Ihrer Wand abhängig von der Qualität der verwendeten Baustoffe bei etwa 0,40 W/m²K. Rüsten Sie eine Dämmung ...
Antwort lesen »Das ist möglich. Die Förderung der Wärmepumpe ist dadurch nicht ausgeschlossen. Allerdings wäre zu klären, ob Sie in diesem Fall den ...
Antwort lesen »Bei der beschriebenen Heizung handelt es sich aller Voraussicht nach um eine Niedertemperaturheizung. Diese ist von der Austauschpflicht ...
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