Ich habe an meinem Haus schon die Fenster erneuern lassen und dafür eine BAFA-Förderung in Anspruch genommen (Antrag vom 06.12.21 / Zuwendungsbescheid vom 07.01.22) in Höhe von 9.500 €. Jetzt möchte ich aber noch die Förderung für eine Wärmepumpe beantragen und für die Dachsanierung inkl. Wärmedämmung. Die Summe dieser beiden Maßnahmen übersteigt schon knapp die 60.000 € würden die 9.500 € von den Fenstern noch für dieses Jahr mit dazu zählen oder würde das noch für 2021 gerechnet, weil der Antrag noch im Dezember gestellt worden ist? Und wäre es dann ratsam, eine der geplanten Maßnahmen ins nächste Jahr zu schieben?
Unserer Auffassung nach ist das Antragsdatum entscheidend. Sie können im Jahr 2022 daher noch einmal Fördermittel für Kosten in Höhe von 60.000 Euro beantragen. Da die Konditionen aktuell noch sehr gut sind, lohnt es sich vermutlich, die Fördermittel spätestens am 14.08.2022 zu beantragen. Ab 15.08.2022 gelten teils deutlich niedrigere Fördersätze, wie unser Überblick auf der Seite "Reform BEG EM 2022: Diese Zuschüsse gibt es für Einzelmaßnahmen" zeigt.
Sie möchten von den aktuellen Konditionen profitieren und spätestens am 14.08.2022 einen Förderantrag stellen? Mit unserem Last-Minute-Förder-Service ist das möglich.
Ob es sich lohnt, die Förderung auf zwei Kalenderjahre zu verteilen, lässt sich ohne nähere Informationen nicht sagen. Entscheidend ist hier, um wie viel Sie den Grenzwert überschreiten. Eine Alternative ist der Steuerbonus für die Sanierung, über den Sie 20 Prozent der Sanierungskosten steuerlich geltend machen können. Ist Ihre Steuerlast hoch genug, bekommen Sie auf diese Weise unter Umständen eine höhere Förderung für die Dachdämmung als über die BEG.
Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde.
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