Ist es möglich, eine Maßnahme, z.B. Dämmung des Daches mit Neueindeckung, über 2 Jahre fördern zu lassen (also mit einer Höchstsumme von 120.000 EUR für eine Maßnahme)? D. h. wenn für die Maßnahme Ende des Jahres eine Abschlagszahlung in Rechnung gestellt wird und im nächsten Jahr dann die Schlusszahlung erfolgt.
In diesem Fall gibt es zwei Möglichkeiten. Bei der ersten beantragen Sie Fördermittel für die Dachdämmung gesamt. Die Auszahlung erfolgt dann in einer Summe, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Es gilt die Höchstsumme von 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr (nicht verdoppelbar, da Antragszeitpunkt relevant ist) und für die Umsetzung haben Sie in der Regel 24 Monate Zeit. Dauert es ohne Ihr Verschulden länger, können Sie den Bewilligungszeitraum auf Antrag verlängern lassen.
Alternativ können Sie Fördermittel für die Dachdämmung zwei Mal beantragen. Das kommt infrage, wenn auch die Ausführung in Teilabschnitten realisierbar ist. In diesem Fall bekommen Sie zunächst die Förderung für den ersten Bauabschnitt (zum Beispiel eine Dachhälfte) und zeitversetzt die Förderung für den zweiten Abschnitt. Bei Antragstellung in zwei unterschiedlichen Kalenderjahren verdoppelt sich dabei auch die Höhe der förderbaren Kosten.
Zu beachten ist allerdings, dass der Aufwand und die Kosten der Antragstellung doppelt anfallen, wenn Sie die Fördermittel zwei Mal beantragen.
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