1. BAFA-Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme
Wer seine Dachdämmung als einzelne Sanierungsmaßnahme plant, kann beim BAFA einen Zuschuss dafür beantragen. Der Zuschuss für die Dachdämmung beträgt 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von 5 Prozent ist möglich, wenn die Dachdämmung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten war = iSFP-Bonus. Für die Förderung ist die Einbindung eines Energieberaters Pflicht. Für die entstehenden Kosten gibt es den Zuschuss für Fachplanung und Baubegleitung in Höhe von 50 Prozent.
Die förderfähigen Kosten für einzelne Sanierungsmaßnahmen sind pro Jahr auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, erhöhen sie sich auf 60.000 Euro pro Jahr und Wohneinheit. Der maximal mögliche Zuschuss beträgt damit 12.000 Euro.
--> Wichtig zu wissen: Der Zuschuss für die Dachsanierung muss vor Beginn der Sanierung beim BAFA beantragt werden! Eigentümer benötigen dafür einen Energie-Effizienz-Experten (Energieberater:in) sowie einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender/auflösender Bedingung. --> BAFA-Förderung richtig beantragen.
2. KfW-Ergänzungskredit zur Finanzierung einer Dachdämmung
Kombiniert werden kann die Zuschussförderung mit einem KfW-Ergänzungskredit. Für die Finanzierung förderfähiger Ausgaben stehen maximal 120.000 Euro KfW-Förderkredit pro Wohneinheit zur Verfügung. Wer das Wohneigentum selbst nutzt und ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro hat, erhält für seine Wohneinheit zusätzlich eine Zinsverbilligung von bis zu 2,5 Prozentpunkten. Der Ergänzungskredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage des BAFA für die Dachdämmung über eine Bank/Sparkasse der Wahl beantragt werden. Es gilt eine maximale Abruffrist von 36 Monaten.
3. Förderkredit der KfW für die Dachdämmung im Rahmen der Effizienzhaus-Sanierung
Um einen KfW-Effizienzhaus-Standard zu erreichen, ist in der Regel eine umfangreiche energetische Sanierung notwendig. Dafür wird im KfW-Programm "Wohngebäude – Kredit 261" neben einem zinsgünstigem Kredit (maximal 150.000 Euro) zusätzlich ein Tilgungszuschuss (maximal 20 Prozent) bereitgestellt. Insgesamt ist mit diesen Vergünstigungen eine Förderung von 20 bis maximal 45 Prozent der förderfähigen Kosten möglich - je nach erreichtem Effizienzhaus-Niveau. --> BEG WG: Förderung für die Sanierung zum Effizienzhaus
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Diese Punkte müssen bei der Förderung der Dachdämmung beachtet werden - technische Mindestanforderungen:
Tipps für die Antragstellung
Sowohl die Förderung des BAFA als auch die KfW-Förderung muss immer vor Beginn der Sanierung beantragt werden! Lassen Sie sich alle Bestandteile des Angebots schriftlich geben, auch die energetischen Details. Für alle Förderungen ist die Einbindung eines Energieberaters / Sachverständigen Pflicht! Zugelassen sind alle Sachverständigen, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt sind. Auch für die Kosten der Sachverständigen gibt es eine Förderung in Höhe von 50 Prozent. Eigenleistungen (genauer gesagt die Materialkosten) bei einer
energetischen Sanierung sind förderfähig - sowohl bei Einzelmaßnahmen
als auch bei der Effizienzhaus-Sanierung. Darauf müssen Eigentümer bei der Förderung von Eigenleistungen achten.
Weiterlesen:
--> BAFA-Förderung richtig beantragen
--> KfW-Förderung richtig beantragen
4. Steuerbonus für die Dachdämmung als Alternative zur Förderung
Wer keine Förderung beantragen möchte oder schlicht die frühzeitige Antragstellung vergessen hat, kann die Kosten für die Dachdämmung von der Steuer absetzen. Erstmals ist das in dem Jahr möglich, in dem die Dachdämmung fertiggestellt wurde. Verteilt auf drei Jahre wird die Einkommensteuer reduziert, was - je nach Steuerschuld - bis zu 20 Prozent der Gesamtkosten abdecken kann. Maximal können innerhalb von drei Jahren 40.000 Euro (20 Prozent von 200.000 Euro Sanierungskosten) von der Steuer abgesetzt werden. Ein Energieberater/Sachverständiger ist hierfür nicht verpflichtend, aber es müssen die gleichen technischen Mindestanforderungen wie bei der Förderung erfüllt werden! Die fachgerechte Umsetzung muss der Fachbetrieb bescheinigen.
Bitte beachten Sie: Eigentümer:innen können für dieselbe Maßnahme entweder Förderung (BAFA oder KfW) oder den Steuerbonus in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich!
Wir gehen davon aus, dass das nicht möglich ist. Denn immer dann, wenn eine Maßnahme nicht durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird, ...
Antwort lesen »Nein. Auch wenn Sie beide Wohnungen selbst bewohnen würden, bekämen Sie den Bonus immer nur für eine Wohnung. Das gilt zumindest dann, wenn ...
Antwort lesen »Wenn die Meldebescheinigung für nicht rechtmäßig erklärt wird, erfüllen Sie die Voraussetzungen zur Förderung nicht und erhalten die Mittel ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen werden selbst nicht gefördert. Fördermittel erhalten Sie für die Geräte allerdings als Umfeldmaßnahme beim Einbau ...
Antwort lesen »Ja, das ist möglich. Sie haben ein Budget förderbarer Kosten von aktuell noch 28.000 Euro. Dieses können Sie mit beliebig vielen Anträgen ...
Antwort lesen »Die Gipskartonplatten haben tatsächlich eine schützende Funktion. Nutzen Sie den nicht ausgebauten Raum regelmäßig, können Sie die Schicht ...
Antwort lesen »Wenn Sie Nießbrauch für ein Haus oder eine Wohnung haben und vertraglich geregelt alle Kosten übernehmen, können Sie Ausgaben für die ...
Antwort lesen »Geht es um den Einkommensbonus bei der Förderung der Heizung, entscheidet immer das zu versteuernde Haushaltseinkommen eines Jahres. ...
Antwort lesen »Das ist nach wie vor möglich. Ihre Kinder können die Förderung der Heizung als Eigentümer der Immobilie beantragen. Das gilt jedoch nur für ...
Antwort lesen »Die Höhe des Ergänzungskredits richtet sich nach der Summe der anrechenbaren Kosten, die Sie in der Heizungsförderung angegeben haben, und ...
Antwort lesen »Hier geht es immer um das gesamte Gebäude. Das heißt: Tauschen Sie mehr als 1/3 der Fensterfläche im Mehrfamilienhaus aus, ist ein ...
Antwort lesen »Brauchwasser-Wärmepumpen sind allein nicht förderbar. Finanzielle Unterstützung bekommen Sie hier nur, wenn Sie diese in Kombination mit ...
Antwort lesen »Die Information findet sich im Merkblatt zum KfW-Programm 261. Hier heißt es: "Die Beantragung einer Förderung über die BEG EM ist ...
Antwort lesen »Auch wenn die Kumulierung nach alter KfW-261- bzw. BEG-WG-Förderung möglich war, gilt für die Heizungsförderung die neue BEG-EM-Richtlinie. ...
Antwort lesen »Mit der neuen BEG-EM-Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen haben sich die Voraussetzungen hier geändert. Dabei gilt: Die versorgten ...
Antwort lesen »Die technische Projektbeschreibung (TPB) zur Förderung der neuen Rollläden erhalten Sie von einem Energie-Effizienz-Experten aus Ihrer ...
Antwort lesen »Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ...
Antwort lesen »Ohne Hinterlüftung kann eventuell durch Undichtigkeiten in die Wand eingedrungene Feuchte im Zwischenraum kondensieren und schimmeln. Damit ...
Antwort lesen »Das GEG bzw. das GModG regelt, wer Energieausweise ausstellen darf. Hierfür sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen. Voraussetzung 1: ...
Antwort lesen »Eine Förderung für neue Rollläden gibt es über die BEG-EM-Förderung. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent über den ...
Antwort lesen »Was hier zu beachten ist, hängt von der geplanten Maßnahme ab. Möglich und technisch sinnvoll ist es beispielsweise, die Beheizung sowie ...
Antwort lesen »Auf die Gesetzgebung haben wir leider keinen Einfluss. Grundsätzlich ist es aber so, dass bei Einstrangsystemen das Risiko von ...
Antwort lesen »Nach Rücksprache mit der KfW kann die Heizungsförderung ohne Sperrfrist beantragt werden, wenn die BAFA-Förderung vollständig nach dem ...
Antwort lesen »Hier gibt es keine Ausnahmen von § 19 der BImSchV. Denn diese könnten die Gesundheit gefährden. Bei Heizungen mit bis zu 50 kW muss der ...
Antwort lesen »Entscheidend ist hier das Datum, an dem die Bestätigung zum Antrag ausgestellt wurde. War das spätestens am 8. Juli 2026, können Sie die ...
Antwort lesen »Polypropylen-Rohre (PP-C) aus dem Baujahr 1986 sind in der Regel nicht sauerstoffdiffusionsdicht. Anzeichen dafür wären Hinweise auf die ...
Antwort lesen »Der U-Wert ist durch die Poroton-Ziegel bereits verhältnismäßig gut. Eine Dämmung würde die Verluste zwar reduzieren, bei den zu ...
Antwort lesen »Ja, Sie können in diesem Fall die Basisförderung der Wärmepumpe in Höhe von 30 Prozent beantragen (Achtung: Ab 2027 nur 15 Prozent, wenn ...
Antwort lesen »Nachträglich lassen sich die genehmigten Kosten leider nicht mehr nach oben korrigieren. Sind diese nicht Bestandteil der Förderung, können ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, den alten Wechselrichter zu behalten. Technisch und wirtschaftlich lohnt sich das allerdings oft nicht. Zum ...
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