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Expertenrat

Sind bei der Förderung besonders erhaltenswerter Bausubstanz höhere U-Werte zulässig?

Frage von Sabine S. am 23.11.2021 

Können bei der Sanierung von besonders erhaltenswerter Bausubstanz die U-Werte wie bei denkmalgeschützten Gebäuden bei der Bezuschussung (Einzelmaßnahmen) durch das BAFA angesetzt werden? Das Wohnhaus befindet sich nicht in einem Sanierungsgebiet. Es handelt sich aber um ein Fachwerkhaus mit Lehmstampfwänden im Erdgeschoss.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sanieren Sie ein Gebäude mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz, lässt der Staat auch bei der BEG-Förderung höhere U-Werte zu. Geht es beispielsweise um Arbeiten an der Fassade von Baudenkmälern (alle Gebäude) und Gebäuden mit erhaltenswerter Bausubstanz (nur Wohngebäude) ist ein U-Wert von 0,45 W/m²K erlaubt. Handelt es sich um Außenwände mit Sichtfachwerk, sind bei Innendämmung und Erneuerung der Ausfachung auch 0,65 W/m²K zulässig. Ähnliche Ausnahmen gibt es auch für Fenster, Türen und Dachflächen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Hier finden Sie auch zulässige U-Werte für die jeweiligen Maßnahmen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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