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Expertenrat

Wie haben eine bestätigte Heizungsförderung, wollen nun aber zum Effizienzhaus sanieren. Welche Möglichkeiten haben wir?

Frage von Carolin P. am 06.12.2023 

Wir haben im Frühjahr 2022 die Förderung für den Heizungstausch bei der BAFA beantragt (55 % Förderung insgesamt). Die Förderung ist genehmigt, aber noch nicht in Anspruch genommen.

Nun möchten wir unser Haus zum Effizienzhaus sanieren und einen entsprechenden Kredit bei der KfW in Anspruch nehmen. Leider müssen wir hierzu auf die Förderung der BAFA für die Heizung verzichten. Besteht nun eine Sperrfrist oder können wir dieses Jahr noch den Kredit für das Effizienzhaus beantragen?

Ich habe auch gelesen, dass es 2024 wohl wieder möglich sein soll, BAFA-Förderungen mit KfW-Krediten zu kombinieren. Stimmt das? Sollten wir vielleicht lieber warten? Wir haben aber auch etwas Sorge, dass aufgrund des Bundeshaushaltes das Effizienzhaus 85 evtl. ausläuft. Herzlichen Dank.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aktuell schreibt das BMWK: "Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können in 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. [..]". Wie sich das kürzlich gefällte BGH-Urteil auf die Förderung ab 2024 auswirkt, lässt sich im Moment leider nicht beurteilen.

Das gilt sowohl für den Fortbestand der Effizienzhaus-Förderung (EH 85) als auch für die Konditionen und Regularien der Förderung von Einzelmaßnahmen (Heizungstausch etc.). Einigermaßen verbindliche Informationen können wir Ihnen hier leider erst dann geben, wenn die entsprechende Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Der letzte Entwurf zur BEG-EM-Richtlinie enthält grundsätzlich einen Ergänzungskredit. Diesen soll es in Höhe von bis zu 120.000 Euro geben, wenn Sie auch eine Zuschussförderung in Anspruch nehmen. Liegt das jährliche Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro, sieht der Fördergeber zudem günstigere Konditionen vor.

Im Beitrag "Update: Förderung für Heizung und Sanierung ab 2024" halten wir Sie zur Förderung ab 2024 auf dem Laufenden.

Aktuell können Sie die BEG-WG-Förderung für die Effizienzhaus-Sanierung beantragen. Nutzen Sie dafür die EE-Klasse, ist ein Verzicht auf die Heizungsförderung erforderlich. Zudem gilt hier: "Eine Kombination mit der BEG EM ist ausgeschlossen. Eine schrittweise Sanierung über Einzelmaßnahmen und Effizienzhaus-Stufen in baulich und zeitlich getrennten Vorhaben ist möglich." Das heißt: Sie könnten theoretisch zunächst die Heizung wie geplant tauschen und anschließend die BEG-WG-Förderung ohne EE-Klasse in Anspruch nehmen.

Stornieren Sie die BEG-EM-Förderung für die Heizung und beantragen die Effizienzhaus-Förderung, ist keine Sperrfrist zu berücksichtigen. Diese gilt nur, wenn Sie Fördermittel für eine identische Maßnahme erneut beantragen wollen.

Benötigen Sie Unterstützung, empfehlen wir unser Ticket für eine kostenfreie Online-Beratung. Mit unserem Beratungs-Ticket buchen Sie ein Online-Meeting mit einem Energieeffizienz- und Förder-Experten, in dem all Ihre Fragen rund um die Sanierung Ihres Hauses und die weitere Vorgehensweise ausführlich besprochen werden. Damit kann Schritt für Schritt Ihre individuelle Sanierung perfekt durchgeplant werden. Laden Sie sich außerdem unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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