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Expertenrat

Gibt es eine Möglichkeit, Fördermittel auch für Eigenleistungen zu erhalten?

Frage von Robert H. am 05.05.2022 

Bei mir steht eine Sanierung zum Effizienzhaus mit KfW-Zuschussprogramm 461 an. Im Infoblatt steht "Eigenleistungen und dabei entstandene Materialkosten sind nicht förderfähig. Es werden nur Leistungen von Fachunternehmen und die Kosten des durch ein externes Fachunternehmen verbauten Materials anerkannt."

Das klingt eindeutig. Also auch bei einfachsten Tätigkeiten werden die Materialkosten nicht gefördert (z. B. Verlegen von Laminat)? Gibt es die Möglichkeit, das Material durch eine Firma zu beziehen und durch diese Firma den fachgerechten Einbau bestätigen zu lassen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

BAFA und KfW fördern im Rahmen der BEG-Förderung grundsätzlich keine Eigenleistungen - ganz gleich, ob es um Haupt- oder Nebenarbeiten geht. Kaufen Sie das Material separat und lassen es von einer Fachfirma einbauen, erhalten Sie die Fördermittel jedoch für Lohn- und Materialkosten.

Voraussetzung zur Förderung der Sanierung ist die gewerbliche Durchführung, die Sie mit einer Rechnung nachweisen müssen. Führen Firmen Arbeiten nicht aus, stellen Sie in der Regel keine Rechnungen und sie hätten den entsprechenden Nachweis nicht.


Update zum 01.01.2023: Eigenleistungen sind im Rahmen der BEG wieder förderbar - und das bei Einzelmaßnahmen am Haus, an der Heizung und bei ganzheitlichen Sanierungsvorhaben zum Effizienzhaus. Was dabei zu beachten ist, wenn Sanierer Fördermittel für Eigenleistungen ab 01. Januar 2023 beantragen wollen, haben wir im Beitrag "Förderung von Eigenleistungen bei der Sanierung - so geht's" zusammengefasst.


Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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