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Expertenrat

Bekomme ich die Fördermittel für die neue Wärmepumpe, wenn ich Arbeiten teilweise in Eigenleistung erbringe?

Frage von Frank L. am 04.11.2023 

Ich habe eine Förderung für einen Heizungstausch von Öl auf Wärmepumpe am 09.08.22 beantragt, die Zusage bekam ich am 06.02.23. Nun stellen sich mir folgende Fragen zu Eigenleistungen / separater Kauf.

Ich möchte nun eine Fußbodenheizung einbauen. Laut Infoblatt vom damaligen Zeitpunkt wird diese sowie der Bodenbelag mitgefördert. Aus alten Beiträgen habe ich erfahren, dass sobald Eigenleistungen erbracht wird, keine Förderung möglich ist. Mein Plan wäre wie folgt: Ich kaufe z. T. Material selbst und ein Fachunternehmen baut es ein. Ist das möglich, oder muss Material + Einbau auf einer Rechnung sein?

Wäre mein Ablauf trotz Eigenleistung noch förderbar? Von allen Firmen gibt es Rechnungen:
Entfernen des alten Estrich in Eigenleistung
Entsorgung alter Estrich Firma A (Entsorgungsunternehmen)
Verlegung Dämmung & Estrich Firma B (Estrich Leger)
Kauf Wärmepumpe + Zubehör Firma C
Kauf Fußbodenheizung + Zubehör Firma C
Fußboden Heizungsrohre verlegen Firma D - Heizungsbauer
Wärmepumpe Montage + Hydraulik Firma D - Heizungsbauer
Entsorgen / Reinigen vom Heizöltank Firma E - Reinigungsfirma
Elektro Arbeiten am Sicherungskasten Firma F - Elektro Firma
Fundament /Gestell für Wärmepumpe Firma G -
Fußboden Belag kaufen Firma H -
Fußbodenbelag Verlegen Firma I

Somit wäre z. T. Eigenleistung, privat Kauf mit Fachfirma Einbau und ca. 10 Rechnungen vorhanden.
Wäre das so möglich bzw. was müsste ich ändern, um die Förderung zu bekommen?

Hintergrund für Privatkauf: Ich arbeite bei einem WP Hersteller. Ebenso haben die Fliesenleger einem Selbstkauf der Fliesen zugestimmt. Leider gibt es keine Übersicht, was zu welcher Förderzeit gültig ist, sowie dauernde Änderungen.

Vielen Dank für die Unterstützung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Setzen Sie die geförderte Maßnahme in Eigenleistung um, ist eine Förderung von Umfeldmaßnahmen ausgeschlossen. Das betrifft zum Beispiel Arbeiten wie den Einbau der Fußbodenheizung. Beauftragen Sie einen Fachhandwerker mit der Leistung, ist eine Förderung entsprechend des Infoblatts förderbarer Leistungen möglich. Das funktioniert auch dann, wenn Sie das Material (Heizung, Fußbodenheizung etc.) selbst kaufen und fachgerecht sowie gewerblich einbauen lassen.

Vor 2023 förderte die BEG grundsätzlich keine Eigenleistungen (Ausnahme Materialkauf), weshalb Sie für den Estrich aller Voraussicht nach keine Gelder anrechnen können. Für alle anderen Maßnahmen bekommen Sie Zuschüsse aller Voraussicht nach für das selbst gekaufte Material und die gewerblich umgesetzten Maßnahmen.

Nachlesen können Sie das unter Punkt 11.5 der damals gültigen FAQs zum BEG. Hier heißt es: "Erfolgt der Einkauf von Komponenten und Bauteilen nicht durch das ausführende Unternehmen, sondern durch die Bauenden, sind diese Kosten trotzdem förderfähig. Voraussetzung für die Förderzusage ist, dass die Bau- oder Sanierungsmaßnahmen durch ein Fachunternehmen umgesetzt werden."

Um keine Gelder zu verlieren, empfehlen wir Ihnen, den Sachverhalt individuell mit einem Sachbearbeiter des BAFA zu besprechen. Die Experten prüfen das Vorhaben und geben dann eine rechtlich verbindliche Auskunft. Ansprechpartner aus Ihrer Region erreichen Sie dabei unter der Rufnummer 06196 908-1625 oder über das Kontaktformular auf der BAFA-Webseite.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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