Gilt die Förderung von Eigenleistungen auch für Förderanträge, die vor dem 1.1.2023 in den Förderprogrammen BEG EM (BAFA) und BEG WG (KfW) gestellt wurden?
Wäre es möglich, eine Wärmepumpe von privat zu kaufen und mit einer Quittung o. Ä. die Förderung in Anspruch zu nehmen?
Die Förderung von Eigenleistungen ist nur dann möglich, wenn Sie den Förderantrag bereits zu den neuen Bedingungen ab 01. Januar 2023 gestellt haben. Für ältere Anträge besteht diese Möglichkeit nicht.
Haben Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen und bisher keine Liefer- oder Leistungsverträge vergeben, können Sie die bestehende Förderung stornieren und neu beantragen. Sie müssten bei identischen Maßnahmen eine Sperrfrist von 6 Monaten einhalten, bekämen dafür aber die Möglichkeit, Arbeiten in Eigenregie durchzuführen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Gebrauchte Anlagen fördert der Staat nach Punkt 5.2 der BEG-EM-Richtlinie nicht.