Wir haben bereits den Zuwendungsbescheid über eine Förderung in Höhe von 45 %, haben die Wärmepumpe aber noch nicht bestellt. Vergangene Woche haben wir das Haus an unsere 3 Kinder übertragen. Wir haben Nießbrauch und bewohnen das Haus weiter. Kann die Förderung noch in Anspruch genommen werden?
Bei einer Förderung auf Basis der BEG-EM-Richtlinie von 2023 oder früher ist das möglich. Hier gab es noch die Förderung für alle Investoren. Sie können das Vorhaben daher wie gewohnt umsetzen.
Sie bleiben weiterhin für die Förderung verantwortlich und können diese nicht auf Dritte (in diesem Fall Ihre Kinder) übertragen. Wie Sie die Kosten privat verteilen, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig zu wissen: Das gilt nur für Anträge, die spätestens am 28.12.2023 eingereicht wurden. Alle danach beantragten oder begonnen und nachträglich beantragten Vorhaben werden nach der neuen BEG-EM-Richtlinie beschieden. Diese erlaubt die Heizungsförderung nur Eigentümern von Gebäuden.