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Expertenrat

Können wir die Förderung in Anspruch nehmen, wenn wir das Haus zwischenzeitlich auf unsere Kinder übertragen haben?

Frage von Berthold K. am 27.01.2024 

Wir haben bereits den Zuwendungsbescheid über eine Förderung in Höhe von 45 %, haben die Wärmepumpe aber noch nicht bestellt. Vergangene Woche haben wir das Haus an unsere 3 Kinder übertragen. Wir haben Nießbrauch und bewohnen das Haus weiter. Kann die Förderung noch in Anspruch genommen werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Bei einer Förderung auf Basis der BEG-EM-Richtlinie von 2023 oder früher ist das möglich. Hier gab es noch die Förderung für alle Investoren. Sie können das Vorhaben daher wie gewohnt umsetzen.

Sie bleiben weiterhin für die Förderung verantwortlich und können diese nicht auf Dritte (in diesem Fall Ihre Kinder) übertragen. Wie Sie die Kosten privat verteilen, spielt dabei keine Rolle.

Wichtig zu wissen: Das gilt nur für Anträge, die spätestens am 28.12.2023 eingereicht wurden. Alle danach beantragten oder begonnen und nachträglich beantragten Vorhaben werden nach der neuen BEG-EM-Richtlinie beschieden. Diese erlaubt die Heizungsförderung nur Eigentümern von Gebäuden.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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