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Expertenrat

Gibt es die Energieberater-Förderung auch, wenn ich keine der empfohlenen Maßnahmen umsetze?

Frage von Jürgen U. am 25.09.2021 

Ich bin Eigentümer einer Wohnung in einer WEG mit 34 Wohneinheiten. Das Gebäude wurde 1976 erbaut. Ist es möglich, den Zuschuss für die Energieberatung zu erhalten, ohne eine anschließende energetische Maßnahme durchzuführen?

Ich würde gerne in der Eigentümerversammlung das Ergebnis einer Energieberatung unsere Anlage erörtern lassen, um andere Wohnungseigentümer von den meiner Meinung nach erforderlichen energetischen Sanierungsmaßnahmen (Dämmung Dach und Fassade) zu überzeugen.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, das ist problemlos möglich. Stellt der Energieberater die Ergebnisse der Beratung auf einer Eigentümerversammlung vor, erhalten Sie sogar einen Förder-Bonus in Höhe von 500 Euro. Abgesehen davon bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von bis zu 80 Prozent. In Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten ist die Förderhöhe dabei auf 1.700 Euro begrenzt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie m Beitrag "BAFA-Förderung für die Energieberatung - 80 Prozent Zuschuss".

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine Energieberatung herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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