Update 1.4.2025: Zum 1. April 2025 wurde die sogenannte Zahlungsermächtigung abgeschafft! Für alle Verwendungsnachweise, die jetzt eingereicht werden, wird die BAFA-Förderung ausnahmslos auf ein Konto des Hauseigentümers ausgezahlt. Eine Zahlung der BAFA-Förderung an einen Energieberater nicht mehr möglich.
Für Eigentümer:innen bedeutet das: Sie erhalten eine Rechnung über den vollen Beratungsbetrag, die Rechnung des Energieberaters darf nicht mehr um die BAFA-Förderung gemindert werden. Mit dem Verwendungsnachweis kann dann die Förderung abgerufen werden.
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Eine Energieberatung durch unabhängige, qualifizierte Experten wird von vielen Eigentümer:innen sehr geschätzt. So können sie sicher sein, dass die empfohlenen Sanierungsmaßnahmen am Ende auch den gewünschten Erfolg bei der Energieeinsparung bringen. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auch die Energieberatung durch solche Expert:innen. Im Rahmen einer Energieberatung durch qualifizierte Energieberater:innen wird ein individuelles Sanierungskonzept erstellt und ein Maßnahmenplan mit zeitlicher Abfolge entworfen. Das bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sanierungsmaßnahmen geplant sind.
So hoch ist der Zuschuss für die Energieberatung
Der Zuschuss für eine Energieberatung in der "Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" des BAFA beträgt 50 Prozent der
förderfähigen Beratungskosten, maximal 650 Euro für ein Ein- und
Zweifamilienhaus und maximal 850 Euro für Wohngebäude mit drei und
mehr Wohneinheiten. Die Fördersätze im Überblick:
Den Zuschuss für die Energieberatung beantragen - so geht's Schritt für Schritt
Anschließend reicht der Eigentümer die Dokumente zum Verwendungsnachweis beim BAFA ein. Dafür muss das elektronische Formular "Verwendungsnachweiserklärung" vollständig ausgefüllt werden.
Das BAFA zahlt den Zuschuss in Höhe von 50 Prozent aus.
--> Wichtig zu wissen: Mit einer Vollmacht kann die Energieberaterin / der Energieberater auch den Antragsprozess komplett übernehmen.
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Voraussetzungen für den BAFA-Zuschuss bei der Energieberatung
Damit Eigentümer ihre Kosten für die Energieberatung mit einem BAFA-Zuschuss reduzieren können, müssen sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
So läuft die Energieberatung ab
Nachdem der Energieberater ausführlich den Zustand der Bausubstanz und der Haustechnik sowie die Heizkosten erfasst hat, erstellt er einen Beratungsbericht in Form eines sogenannten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser gibt einen einfachen und farblich dargestellten Überblick zur Ausgangslage und zu den empfohlenen Maßnahmen. Bei der Umsetzung von Maßnahmen aus diesem iSFP können Eigentümer einen Zusatzbonus in Höhe von 5 Prozent bei der späteren Förderung von Einzelmaßnahmen erhalten.
Aufschiebende Bedingung heißt, dass ein Vertrag erst dann gilt, wenn die Bedingung (in diesem Fall die Zusage zur Förderung) erfüllt ist. ...
Antwort lesen »Ja, entscheidend ist hier die Situation bei der Antragstellung. Auch wenn Sie das Haus in den kommenden Jahren verkaufen, würden Sie die ...
Antwort lesen »Hier gelten die Übergangsregelungen nach § 26 der 1. BImSchV. Diese fordern den Austausch oder die Nachrüstung des Ofens, wenn Vorgaben in ...
Antwort lesen »Ohne das Gebäude zu kennen, können wir Ihnen leider keine fundierte Antwort auf Ihre Frage geben. Denn welches Heizsystem technisch und ...
Antwort lesen »Sofern die beantragten Kosten bisher nicht vollständig ausgeschöpft sind, können Sie die Energieberaterkosten in der Maßnahme einfach mit ...
Antwort lesen »Das ist korrekt, hier sollte eigentlich zunächst die PV-Anlage den Akku mit Strom versorgen. Erst dann folgt der Speicher und zuletzt das ...
Antwort lesen »Sofern keine Hohlräume im Aufbau sind, ist es grundsätzlich möglich, die Untersparrendämmung raumseitig unter der Dampfbremse zu montieren. ...
Antwort lesen »Wir empfehlen den Kontakt zu einem freien Schornsteinfeger aus Ihrer Region. Diese dürfen privatrechtliche Arbeiten (keine hoheitlichen ...
Antwort lesen »Die Vorgangsnummer sollte aus dem Zuwendungsbescheid vom BAFA hervorgehen. Dort ist sie in der Regel prominent abgedruckt. Wir empfehlen ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist das möglich. Entscheidend ist, wann Sie die erste Förderung der Heizung beantragt haben. War das bereits vor dem 29. ...
Antwort lesen »Da sich die Außenwand von außen nach innen stark abkühlt, kommt es sehr wahrscheinlich zur Kondensation zwischen Dämmung und Ziegelwand, ...
Antwort lesen »Für den altersgerechten Umbau können Sie Fördermittel der KfW beantragen. Hier gibt es einen kostengünstigen Kredit über das Programm 159. ...
Antwort lesen »Einen Antrag auf Heizungsförderung darf aktuell nur der Eigentümer des Gebäudes stellen. Dieser muss allerdings nicht darin wohnen. ...
Antwort lesen »Hier besteht grundsätzlich keine Pflicht. Es kann aber sein, dass ein Austausch der Tanks aus technischen Gründen erforderlich ist. Das ...
Antwort lesen »Relevant für den Einkommensbonus ist das zu versteuernde Einkommen. Kindesunterhalt gilt hier als steuerlich neutral und wird daher nicht ...
Antwort lesen »Grundsätzlich ist es möglich, förderfähige Kosten zwischen den beantragten Maßnahmen zu verschieben. Eine Änderung nach oben ist ...
Antwort lesen »Das ist unseren Informationen zur Folge korrekt und nötig, um eine entsprechende gBnD für die Förderung von Nichtwohngebäuden einreichen zu ...
Antwort lesen »Hier kommt es immer auf die individuellen Gegebenheiten an. Handelt es sich um Mehrfamilienhäuser mit mehreren Eingängen, lassen sich diese ...
Antwort lesen »In fensterlosen Bädern sollte aus baurechtlicher Sicht immer eine mechanische Lüftung vorhanden sein. Typisch sind dabei Abluftanlagen, die ...
Antwort lesen »Die Wandkonstruktion weist einen relativ hohen sd-Wert auf, gilt selbst aber nicht als zuverlässig luftdichtende Ebene. So besteht die ...
Antwort lesen »Da es sich hier nicht um eine wesentliche Änderung (Kosten, Wohneinheiten etc.) handelt, sollte eine Änderung möglich sein. Eine ...
Antwort lesen »PE-Rohre halten im Durchschnitt 15 bis 30 Jahre. Handelt es sich bereits um PE-X- oder PE-RT-Rohre, geben Hersteller hingegen ...
Antwort lesen »Zur Förderung der Photovoltaik steht die KfW-Förderung im Programm 270 zur Verfügung. Über diese bekommen Sie einen günstigen Kredit für ...
Antwort lesen »Ohne Kenntnis vom Gebäude und vom Zustand der Rollläden lässt sich das pauschal leider nicht beurteilen. Abhängig von der Qualität der ...
Antwort lesen »Ob Maßnahmen erforderlich sind, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Entscheidend dafür ist der Zustand des Systems, den ein ...
Antwort lesen »Wenn Sie Eigentümerin sind und das Haus nachweislich selbst bewohnen, gibt es keine Einschränkungen. Sie können die Förderung der ...
Antwort lesen »Richtig ist, dass die OSB-Platte als relativ stark wirkende Dampfbremse zu betrachten ist. Der Dampfdiffusionswiderstand µ einer solchen ...
Antwort lesen »Ob Sie die Förderung für die Rollläden im kommenden Jahr nutzen können, hängt von der Art der Antragstellung ab. In diesem Jahr ist es ...
Antwort lesen »Die Buderus Logatherm WLW-7 ist in verschiedenen Ausführungen in der "Liste der förderfähigen Wärmepumpen mit Prüf-/Effizienznachweis" ...
Antwort lesen »Das ist leider nicht möglich. Die BAFA- bzw. BEG-Förderung von Maßnahmen an der Gebäudehülle setzt immer auch einen Energieberater voraus. ...
Antwort lesen »Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort