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Expertenrat

Bekommen wir beim Steuerbonus für die Sanierung 50 Prozent Förderung für den Energieberater?

Frage von Hans P. am 14.01.2024 

Wir haben für unsere energetische Sanierung einen Energieberater und eine Bauplanerin, die selbst keine anerkannte Energieberaterin ist, eingesetzt. Ein Teil der Förderung ist bereits über die BAFA erfolgt. Dort wurden 50 % der Kosten der Bauplanerin gefördert. Nun möchten wir ein neues Vorhaben über §35c abrechnen.

Frage: Gelten bei §35c dieselben Regeln wie bei BAFA? Ist also zu erwarten, dass auch 50 % der Kosten der Bauplanerin ersetzt werden?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In § 35 c des Einkommensteuergesetzes heißt es dazu: "Zu den Aufwendungen für energetische Maßnahmen gehören auch die Kosten für die Erteilung der Bescheinigung nach Satz 7 [nach amtlich vorgeschriebenem Muster erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens] sowie die Kosten für Energieberater, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind, wenn der Energieberater durch den Steuerpflichtigen mit der planerischen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen nach Satz 3 beauftragt worden ist; die tarifliche Einkommensteuer vermindert sich abweichend von Satz 1 um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater."

Das heißt: Sie bekommen über den Steuerbonus für die Sanierung 50 Prozent der Berater-Kosten gefördert, wenn es sich um einen Energieberater handelt, der zur Förderung der „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)" zugelassen ist.

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