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Expertenrat

Gibt es auch bei der KfW-Förderung der Heizung die Möglichkeit der Förderung von Fachplanung und Baubegleitung?

Frage von Ümit K. am 09.01.2024 

Zuerst bedanken wir uns für die Übersicht der Förderung von Ihnen. Wir haben trotzdem ein paar Fragen und wären sehr dankbar, wenn Sie diese beantworten würden:

1: Ist es noch möglich bei der KFW beim Heizungstausch (wie bei der BAFA), dass man 50 % Förderung für die Fachplanung bekommt? Weil wir haben viele Anfragen von unseren Kunden, obwohl Sie die Förderung selber beantragen können, ob wir die Arbeit übernehmen mit einer entsprechenden Heizlastberechnung und die Einstellwerte für den hydraulischen Abgleich und bei der BAFA kann man noch weiterhin Anträge stellen für eine neue Heizung und da kann man die Fachplanung mit angeben.

2. Wissen Sie, wann und ob die iSFP wieder freigeschaltet wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Aus Punkt 5.5 der neuen BEG-EM-Richtlinie geht hervor: "Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang (direkter inhaltlicher Bezug zu der investiven Maßnahme) mit der Umsetzung von nach Nummer 5.1 bis 5.4 geförderten Maßnahmen. Hierzu zählen auch [...] die Ausgaben für den rechnerischen Nachweis zur Einhaltung der 65-Prozent-EE-Anforderung [...]. Diese Leistungen können nur gefördert werden, wenn sie durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen zusätzlich zu diesem beauftragten Dritten erbracht werden."

Da es sich bei Maßnahmen nach Nummer 5.3 um den geförderten Heizungstausch handelt, gehen wir davon aus, dass die Förderung von Fachplanung und Baubegleitung auch hier weiterhin möglich sein wird.

Beachten Sie außerdem Punkt 8.4.7 der BEG-EM-Richtlinie. Hier heißt es: "Für förderfähige Ausgaben für die energetische Fachplanung und Baubegleitung nach Nummer 5.5 beträgt der Fördersatz 50 Prozent."

Zur zweiten Frage: Wir gehen davon aus, dass die iSFP-Förderung wieder freigegeben wird, da auch das BMWK schreibt: "Die Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW) [...] sollen fortgesetzt werden." Wann das geschieht, lässt sich aktuell jedoch leider nicht beurteilen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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