Für meinen Heizkamin muss ich einen Feinstaubfilter nachrüsten, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Es soll der FUTURE-REFINE CERAMIC der Firma Schräder werden. Kann ich hierfür von der BAFA einen Zuschuss bekommen?
Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz ist die Nachrüstung bestehender Biomasseheizungen (i.S.v. der Richtlinie BEG EM Nummer 5.3 b (Biomasseanlagen für die thermische Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung) mit Partikelfiltern als Teil einer Heizungsoptimierung gem. Richtlinie BEG EM Nummer 5.4 (z. B. Austausch von Heizungspumpen, Hydraulischer Abgleich) mit einer Förderquote von 15 % möglich. Es bestehen dabei keine Anforderungen an den Emissionsgrenzwert und den Wirkungsgrad der bestehenden Biomasseheizung.
Das heißt: Sie können Fördermittel für eine Heizungsoptimierung beantragen und die Kosten des Partikelfilters dabei mit angeben. Voraussetzung ist ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage.
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