Wir möchten gerne in zwei Mietshäusern mit insgesamt 31 Wohnung sowie Gewerbeflächen die Fenster sanieren. Die Häuser wurden Anfang der 80er-Jahre gebaut. Wir möchten gerne wissen, ob für uns auch eine Förderung infrage kommen könnte?
Ja, Fördermittel erhalten Sie über das Programm 152 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Über dieses vergibt die Förderbank zinsgünstige Darlehen für die Sanierung von Wohngebäuden. Das Besondere daran ist ein Tilgungszuschuss, der die zurückzuzahlende Summe um 20 Prozent reduziert. Voraussetzung für die Förderung der neuen Fenster ist, dass Sie die technischen Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist dabei unter anderem ein U-Wert (Kennwert für die Qualität des Wärmeschutzes) in Höhe von 0,95 W/m²K. Außerdem dürfen die Fenster nur dann zum Einsatz kommen, wenn der U-Wert schlechter ist als der Wert der umliegenden Flächen. Diese Vorgabe dient dem Feuchteschutz, da Wasser aus der Luft auf diese Weise immer zuerst am Glas kondensiert und zum Lüften animiert. Mit einer Lüftungsanlage lässt sich die Anforderung allerdings umgehen.
Die Beantragung erfolgt vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Wie Sie Schritt für Schritt zur maximalen Förderung kommen, zeigt unsere interaktives Förder-eBook!
Übrigens: Handwerkerangebote bekommen Sie kostenfrei und für Sie unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Fenster.