Lt. Neuem Merkblatt zur BAFA-Förderung kann die Sanierung der Flächen-/Fußbodenheizung nur gefördert werden, wenn die Heizung min. 2 Jahre und max. 20 Jahre alt ist. Bei §35c EStG fehlt dieser Hinweis. Heißt das, dass man hier grundsätzlich auch bei Vorliegen älterer Heizungssysteme die Fußbodenheizung (inkl. Estricharbeiten etc.) nach § 35c grundsätzlich gefördert bekommt?
Ja, das ist korrekt. Aus Anlage 8 der EnSanMV ergeben sich hier keine Einschränkungen. Das Haus muss mindestens 10 Jahre und die Heizung mindestens zwei Jahre alt sein, um den Steuerbonus zur Förderung der Heizungsoptimierung mit Flächenheizung in Anspruch nehmen zu können.