Wir haben ein Haus gekauft. Geheizt wird über eine ca. 15 Jahre alte Gasheizung. Wir möchten nun im Erdgeschoss von Standheizkörpern auf Fußbodenheizung umstellen und hierbei die Förderung für Heizungsoptimierung der BAFA beantragen (Einbau von Flächenheizungen). Laut BAFA ist eine der Voraussetzungen für die Beantragung der Förderung ein hydraulischer Abgleich der Heizung. Nun meine Frage: Es macht aus meiner Sicht keinen Sinn, den Abgleich vor Einbau - und somit vor Antragsstellung durchzuführen, sondern erst nach Einbau. Kann ich daher trotzdem die Förderung beantragen, obwohl der Abgleich erst später erfolgt?
Der beschriebene Ablauf ist korrekt. Sie beantragen Fördermittel für die Heizungsoptimierung, rüsten die Fußbodenheizung nach und führen dann den hydraulischen Abgleich durch. Alle anfallenden Kosten sind dabei förderbar. Damit sich die Ausgaben der Flächenheizung anrechnen lassen, muss diese mit einer Systemvorlauftemperatur von maximal 35 °C arbeiten. Die Gasheizung darf außerdem nicht älter als 20 Jahre sein.
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