Ich habe Ende 2023 eine neue Gasheizung eingebaut. Besteht das Recht auf Grundförderung und Zuschuss für Einkommen unter 40.000 EUR?
Nein, in diesem Fall können Sie nur den Steuerbonus für Handwerkerleistungen in Anspruch nehmen. Eine BEG-Förderung kommt nachträglich nicht infrage, da die Ausnahmeregelung erst seit 29.12.2023 befristet bis Ende August 2024 gilt und dazu eine 100% H2-Ready-Gasheizung nötig wäre.