Ich plane zusammen mit meinem Nachbarn die Erneuerung der gemeinsamen Heizungsanlage im Doppelhaus. Die Anlage wird auf seinem Grundstück stehen. Kann trotzdem ich den Antrag für die Förderung (BEG EM) stellen? Oder macht es mehr Sinn, den Antrag gemeinsam zu stellen? Zusätzliche Info: Seine Hälfte bewohnt er selber, meine ist teilweise vermietet.
Handelt es sich um eine Art WEG, kann nur die WEG gemeinsam den Förderantrag am Gemeinschaftseigentum stellen (siehe 1.5 FAQ BEG). Sie können das übernehmen, benötigen dazu aber eine schriftliche Erklärung/ Einwilligung von Ihrem Miteigentümer. Finanziell hat das keine Nachteile. Wie Sie Kosten und Fördermittel aufteilen, bleibt Ihnen letztlich selbst überlassen.
Bitte beachten Sie, dass es zur Förderung ab 2024 neue Konditionen gibt.
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