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Expertenrat

Bekomme ich den Geschwindigkeitsbonus auch, wenn Familienangehörige eine Wohnung im Haus unentgeltlich bewohnen?

Frage von Franz  K. am 29.12.2023 

Hallo ich hätte mal eine Frage zur geplanten Heizungsförderung. Ich wohne in einem selbstgenutzten Eigenheim mit einer separaten Wohnung, in der meine Mutter unentgeltlich wohnt. Ich beabsichtige, nächstes Jahr meine Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Diese wird mit Umbau der Elektroverteilung für einen eigenen Stromzähler für die Wärmepumpe ca. 40.000 € kosten. Für die erste Wohneinheit müsste es ja 30 % Grundförderung, 20 % Geschwindigkeitsbonus und 5 % Kältemittelbonus geben, also wohl 55 %.

Für die zweite Wohneinheit könnte ich mit welcher Förderung rechnen? Eventuell mit den 35 % für Wärmepumpe und Kältemittel oder könnte ich eventuell auch die 20 % vom Geschwindigkeitsbonus bekommen oder bleibe ich gar auf den ganzen zusätzlichen Kosten von 10.000 € sitzen. Weiß jemand, wie das gehandhabt wird?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

In diesem Fall bekommen Sie die Grundförderung der Heizung und den Wärmepumpen-Bonus für alle Wohneinheiten. Die Boni (Geschwindigkeits- und Einkommensbonus) lassen sich jedoch nur für die selbst genutzte Wohneinheit nutzen.

Relevant für den Fördersatz sind dabei die förderbaren Kosten pro Wohneinheit. Bei zwei Wohneinheiten gibt es also die volle Förderung für 30.000 Euro (förderbare Kosten der ersten Wohneinheit) und die reduzierte Förderung für die darüber hinaus anfallenden Kosten (15.000 Euro pro Wohneinheit für die 2. bis 6. Wohneinheit).

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